BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 91

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deinem Engagement wirklich auch den österreichischen Parlamentarismus stark ge­prägt.

Du warst auch über viele Jahre – 26 Jahre, glaube ich – Bürgermeister in deiner Heimatgemeinde, der Marktgemeinde Micheldorf in Oberösterreich, und hast dort auch viele Projekte umsetzen können. Der Vollausbau der Pyhrn Autobahn war auch, glaube ich, eines deiner Lieblingsprojekte, die du vorangetrieben hast.

Du hast auch das Große Silberne Ehrenzeichen der Republik Österreich für deine besonderen Verdienste erhalten. Wir sagen dir ganz herzlichen Dank für deine Tätigkeit, für deine Leistung, und wünschen dir und deiner Familie, die heute auch hier auf der Galerie Platz genommen hat und die wir ganz herzlich willkommen heißen, für die persönliche Zukunft alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.


13.35.50

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätztes Präsidium! Herr Vizekanzler! Frau Bundesminister! Geschätztes Plenum! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf Sie jetzt nach der Abschiedsrede des Kollegen wieder in die Nie­derungen der Tagesordnung und zum letzten Redebeitrag zu diesem Tagesordnungs­punkt zurückholen.

Die eigene Selbstbestimmung vor allem in medizinischen Angelegenheiten scheint für die heutige Gesellschaft immer wichtiger zu werden. Jeder hat den Wunsch, über die Durchführung seiner medizinischen Behandlung selbst entscheiden zu können. Solan­ge die Möglichkeit besteht, diesen Wunsch einem Arzt/einer Ärztin in irgendeiner Weise mitteilen zu können, stellt dies kein Problem dar. Die Schwierigkeiten und vor allem die Ängste der Menschen kommen erst bei dem Gedanken: Passiert mit mir das, was ich gerne möchte?, wenn sie sich nicht mehr artikulieren können.

Die moderne Medizin eröffnet erfreulicherweise laufend eine Reihe von Behand­lungsmethoden, zu denen auch eine Menge von lebensverlängernden Maßnahmen gehören. Dies kann dazu führen, dass Menschen Angst haben, in eine Situation zu geraten, die sie selbst nicht mehr kontrollieren können. Darum wollen immer mehr Menschen ihren eigenen Willen in Form einer Patientenverfügung zum Ausdruck bringen.

Die Patientenverfügung ermöglicht das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein. Die Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes ist daher sehr zu begrüßen. Vor allem die Verlängerung der Gültigkeit von fünf auf acht Jahre und die Zurverfügungstellung in Elga ist sehr positiv zu bewerten, denn im Notfall werden die wenigsten ihre Patien­tenverfügung bei sich haben, wenn es zu einem Ereignis kommt. Durch die Aufnahme von Patientenverfügungen in Elga kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin im Ernstfall sofort Erkenntnisse über den Willen des Patienten erlangen, auch wenn dieser nicht mehr in der Lage sein sollte, sich selbst dazu zu äußern.

Der Patient/die Patientin muss die Kosten für die Errichtung der Patientenverfügung tragen. Dieselben Kosten fallen auch bei der Erneuerung der Patientenverfügung an. Wermutstropfen dabei ist, dass bei der Novellierung des Gesetzes nicht die zentrale Empfehlung der parlamentarischen Enquete-Kommission umgesetzt wurde, nämlich die finanzielle Entlastung der Patientinnen und Patienten bei der Errichtung der Patientenverfügung. Nach der derzeitigen Regelung werden nur Aufklärungsgespräche von der Krankenversicherung abgedeckt, wenn Patientinnen und Patienten bereits erkrankt sind. Die Patientenverfügung sollte aber auch die Absicherung eines eigenen Willens vor Eintritt einer Krankheit sein.

 


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