BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 92

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Bedauerlicherweise fand der Entschließungsantrag der SPÖ auf Kostenübernahme durch den Bund im Nationalrat keine Zustimmung, denn auch Menschen mit geringem Einkommen sollten ein Recht auf diese Selbstbestimmung haben. Wir sprechen hier von Kosten für ein ärztliches Aufklärungsgespräch in der Höhe von 50 bis 150 Euro und von Notarkosten von 250 bis 300 Euro. Dies sind Beträge, Frau Minister, die sich jene Österreicherinnen und Österreicher schwer leisten können, von denen Sie be­haupten, mit 150 Euro im Monat auskommen zu können.

Da es sich hierbei jedoch generell um eine sinnvolle Novelle des Patientenverfügungs-Gesetzes handelt, stimmen wir dieser zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39

13.39.41


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.40.0110. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schafts­dienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertre­tungs­gesetz, das Rechtspraktikantengesetz und das Prüfungstaxengesetz geän­dert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2018) (352 d.B. und 464 d.B. sowie 10074/BR d.B. und 10101/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich bitte um den Bericht.


13.40.13

Berichterstatter Christoph Längle, BA: Herr Vizepräsident! Herr Vizekanzler! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite