BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 95

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dienst, die bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für BeamtInnen bei der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Rich­terInnen und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen werden neu ge­fasst.

Die Möglichkeit für Fachkarrieren im Bundesdienst wird ausgeweitet. Sie soll beson­ders qualifizierten MitarbeiterInnen offenstehen, die langjährige Erfahrung und spezi­fisches Wissen haben, ohne eine Führungsposition auszuüben.

Zu erwähnen ist auch die Erweiterung der Aufnahme von Verwaltungspersonal ohne Ausschreibung für den beim Bundeskanzleramt eingerichteten ExpertInnen-Thinktank; eine in der Diskussion mehr als umstrittene Maßnahme, die aber letztlich vom Natio­nal­rat im vorliegenden Gesamtpaket mitbeschlossen wurde.

Anzuführen ist auch die Vermeidung von Versicherungslücken im Pensionssystem für jene Beamtinnen und Beamte, die sich für die Ausübung eines politischen Mandats teilweise vom Dienst freistellen lassen.

Wie schon erwähnt, wird auch meine Fraktion der 2. Dienstrechts-Novelle ihre Zustim­mung geben. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

13.51


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.


13.51.30

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich darf in diesem Jahr bereits das zweite Mal zu einer Beamtendienstrechts-Novelle sprechen. Das stimmt mich persönlich sehr positiv. Ich bin sogar der Meinung, dass man nach den Jahren der Durststrecke im Beamtentum das Jahr 2018 mit Fug und Recht als ein sehr gutes Jahr für öffentlich Bedienstete erklären kann, wurden doch gerade die Beamten in den letzten Jahren immer sehr stiefmütterlich behandelt, teilweise sogar benutzt, um ein bisschen einen Keil zwischen Arbeitnehmer und Angestellte und die Beamten zu treiben; warum auch immer, vielleicht aus politischem Kalkül.

Meine Damen und Herren! Unsere Beamten in den verschiedensten Bereichen leisten wirklich hervorragende Arbeit. Wie überall gibt es schwarze Schafe, aber mit der Mehrzahl unserer Beamten dürfen wir wirklich zufrieden sein, und wir können auch sehr stolz auf sie sein. Gerade deshalb will ich auch die Gelegenheit nutzen, um unserem Herrn Vizekanzler zu danken, der als Beamtenminister für die Anliegen unserer öffentlich Bediensteten ein echtes Verständnis zeigt und ihnen die ent­sprechende Wertschätzung entgegenbringt. – Danke, Herr Vizekanzler! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wie wir gehört haben, ist der Gehaltsabschluss sozial gestaffelt worden, er beträgt zwischen 3,45 Prozent für die kleineren Einkommen und 2,51 Prozent für die größeren Einkommen; alle Zulagen werden um 2,76 Prozent erhöht.

Mit der Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit für Beamte – im Juni haben wir bereits dieselbe für Vertragsbedienstete beschlossen – wird einmal mehr eine Angleichung an die Privatwirtschaft geschaffen. Diese Wiedereingliederungsteilzeit liegt sowohl im Interesse des Dienstgebers als natürlich auch im Interesse des Dienstnehmers.

 


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