BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 94

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die neue Lehramtsausbildung zu implementieren, und haben schon damals damit begonnen, die jungen Damen und Herren danach auszubilden. Das Problem war nur, dass jetzt die Damen und Herren den Bachelor gemacht haben, und dann ist man draufgekommen: Diese Ausbildung ist nicht genügend, damit sie als Junglehrerin und Junglehrer angestellt werden können. Es hat bei dieser neuen Lehrerausbildung einfach noch ein Alzerl gefehlt, wie man so schön sagt.

Meine Kollegin Gertraud Salzmann im Nationalrat, die auch eine anerkannte Dienst­rechtlerin ist, hat sich da sehr, sehr stark gemacht und hat dann zusammen mit Minister Faßmann eine Lösung gefunden, sodass für diese jungen Damen und Herren jetzt diese Bachelorabschlüsse saniert werden und sie den geltenden Junglehrer­abschlüssen gleichgestellt sind, damit wieder Rechtssicherheit herrscht.

Es ist natürlich toll, dass das hier gelungen ist, speziell für diese jungen Damen und Herren, denn stellen Sie sich vor, die kommen heraus, und dann sagt man ihnen: Ihr könnt nur mit Sonderverträgen angestellt werden, weil eure Ausbildung mangelhaft ist. – Darüber bin ich sehr froh, und ich bedanke mich dafür stellvertretend bei Ihnen, Herr Vizekanzler, dass das saniert werden konnte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

13.46


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile es ihr.


13.46.50

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Danke, Frau Doktor, dass Sie dazu schon so viel gesagt haben, aber ich werde mich wiederholen, denn diese 2. Dienstrechts-Novelle muss man einfach noch einmal anführen. Ich darf aber gleich sagen, dass unsere Fraktion der 2. Dienstrechts-Novelle zustimmen wird; das ist also schon einmal klar.

Der Überbegriff Bundesdienstrecht umfasst alle Regelungen zur Sicherung der Funk­tionsfähigkeit des Bundesdienstes. Es bildet daher den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund. Den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragend kommt eine ganze Reihe von Gesetzen zur Anwendung.

Notwendige Anpassungen und Ergänzungen müssen daher oftmals durch die Novel­lierung einschlägiger Einzelgesetze getroffen werden. Sie sind erforderlich, um den immer neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die von den öffentlich Bediens­teten in hervorragender Weise bewältigt werden. So wurde heuer bereits einmal ein derartiges Gesetzeswerk als Dienstrechts-Novelle 2018 verabschiedet.

Die nunmehr vorliegende 2. Dienstrechts-Novelle 2018 mit Abänderungen von 17 Bun­desgesetzen enthält nicht nur den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst – wie Sie erwähnt haben, mit Erhöhungen um durchschnittlich 2,76 Prozent –, sondern bringt auch einige grundlegende Neuerungen. Auch ich werde versuchen, aus diesem Ge­samt­paket einige zu erwähnen.

Zum Beispiel bei der Schulaufsicht: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema für Bedienstete der Schulaufsicht sowie Bestimmungen über den Bestellmodus und den Aufgaben­bereich für die LeiterInnen der Bildungsregionen und für die Bediensteten des Schul­qualitätsmanagements, früher Landesschulinspektorinnen/Landesschulinspektoren. Wir werden sehen, wie das Schulqualitätsmanagement da weitergeht – als Nebensatz.

Die Flexibilisierung der Telearbeit, wie Sie schon erwähnt haben, auf bestimmte Tage oder anlassbezogen, die Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens in den Exekutiv-


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