BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 96

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Die Telearbeit wird flexibilisiert, damit werden auch notwendige Anforderungen ge­schaffen, um den neuen Arbeitsmethoden entsprechen zu können und gerecht zu werden. Weiters wird damit auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht.

Die bestehende Fachkarriere wird erweitert und ergänzt. Das ermöglicht einerseits, ältere Bedienstete länger aktiv im Dienst zu halten, und andererseits, als ein zweiter Effekt, wird damit jüngeren Bediensteten, die überdurchschnittliche Leistungen erbrin­gen, welche aber keine Führungskarriere anstreben – das gibt es nämlich auch –, ein zusätzlicher Karrierepfad eröffnet, um auch sie dauerhaft im Dienst zu halten. Ich kann Ihnen nämlich aus eigener Erfahrung sagen: Was vor 25 Jahren noch ein Einzelfall war, nämlich dass jemand im Staatsdienst gekündigt hat, passiert in den letzten Jahren leider immer öfter. Warum? – Der Staatsdienst ist in den letzten Jahren immer weniger attraktiv geworden.

Sie können mir eines glauben: Das sind in Wahrheit die teuersten Beamten. Warum? Bei ihnen wird in Ausbildung investiert. Nehmen wir als Beispiel die Polizei: Sie sind zwei Jahre in Ausbildung, sammeln dann Berufserfahrung, gehen weg und setzen ihr Wissen und Können anderswo ein, weil die Bezahlung vielleicht woanders besser ist, die Faktoren attraktiver sind. Dem wird mit dieser Regelung nun entgegengewirkt.

Die Einsatzmöglichkeiten von Richteramtsanwärtern werden erweitert und flexibilisiert. Dadurch wird eine umfassendere Ausbildung garantiert und natürlich auch die Qualität der Ausbildung erhöht.

Änderungen im Recruitingprozess bei der Exekutive beschleunigen das Verfahren, ohne auch nur in irgendeiner Art und Weise die Qualitätsschraube nach unten zu drehen, wie das leider in letzter Zeit fälschlicherweise manchmal behauptet wurde.

Durch die Berücksichtigung von zusätzlichen Kindererziehungszeiten für die Inan­spruch­nahme der Korridorpension wird eine bestehende Benachteiligung von Frauen beseitigt. Sie können sich bis zu sechs Monate mehr pro Kind, auch bei Anschluss­karenzurlauben, für die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit anrechnen lassen. Das schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit.

Wie gesagt, das ist wirklich einmal etwas, das den Frauen etwas bringt; nicht, ob ich hier am Rednerpult 100 Mal von Beamtinnen und Beamten und von Bundesrätinnen und Bundesräten oder – so wie manch anderer Genderwütige – von Eltern und ElterInnen rede. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Heiterkeit bei BundesrätInnen von FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Das, meine Damen und Herren, verlängert nämlich nur meine Redezeit, verringert die Verständlichkeit und verringert auch die Aufmerksamkeit im Plenum.

Ich will es auch einmal explizit angesprochen haben, da ich bei einer der letzten Sitzungen durch die Blume von der SPÖ darauf aufmerksam gemacht wurde: Nein, ich gendere nicht, ich mache das ganz bewusst nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Für mich ist es nämlich eine Selbstverständlichkeit, dass Männer und Frauen die gleiche Wertschätzung von mir erfahren, dazu brauche ich nicht zu gendern. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Im Bereich der Schulaufsicht wird mit dem neuen Dienstrecht ein modernes regionales und schultypenübergreifendes Schulqualitätsmanagement eingeführt.

Was nach wie vor über uns schwebt, ist die Entscheidung des Europäischen Ge­richtshofes zum Thema Vordienstzeitenanrechnung. Dieses Thema wurde leider in der Vergangenheit auf die leichte Schulter genommen. Da müssen wir abwarten, was letztendlich rauskommt; vielleicht wird diese Regierung die unter roter Kanzlerschaft eingebrockte Suppe auslöffeln müssen.

 


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