BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 97

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser 2. Novelle zum Beamtendienst­recht wurden wieder viele wichtige Punkte umgesetzt, weshalb wir diese Dienstrechts-Novelle vollinhaltlich mittragen werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.57


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile es ihr.


13.57.56

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurz zu meinem Vorredner: Sprache schafft Bewusstsein, und Frauen sind es wert, auch in einer Rede genannt zu werden. – Das möchte ich Ihnen mitgeben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Wir gendern aber nicht, wenn du dich ... umso besser!)

Ich darf erstmals hier im Bundesrat zu einer Dienstrechts-Novelle sprechen. Ich hatte in der letzten Legislaturperiode im Nationalrat öfters die Gelegenheit dazu, denn dort wurden auch sehr viele positive Dienstrechtsnovellen verabschiedet; und heute eben erstmals für mich hier im Bundesrat. (Beifall bei der SPÖ.) Es war insofern keine Premiere im Bereich des Dienstrechts, wie Sie das dargestellt haben, aber diese Dienstrechts-Novelle enthält tatsächlich sehr viel Positives, deshalb stimmen wir in Summe auch zu.

Die Gehaltserhöhungen, die die entsprechende Wertschätzung gegenüber den Be­diensteten des öffentlichen Diensts zum Ausdruck bringen, wurden schon genannt. Kollegin Grimling und auch andere Kolleginnen und Kollegen haben bereits Einzel­heiten in dieser Novelle hervorgehoben.

Herr Kollege (in Richtung Bundesrat Spanring), Sie haben vorhin die Ermöglichung der Telearbeit angesprochen, und dazu möchte ich schon etwas sagen, nämlich: die Ermöglichung in besonders gelagerten Fällen und nicht Telearbeit als Normalfall, weil Sie das auch als missverstandene Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie genannt haben.

Ich halte das im Gegensatz zu Ihnen und vielleicht auch anderen Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die das vor allem in der Ausschusssitzung im Nationalrat zum Ausdruck gebracht haben, dass es irgendwie eine Vision wäre, dass Mütter mit kleinen Kindern am Schoß Telearbeit leisten, in der einen Hand ein Flascherl, die andere Hand auf der Tastatur, für keine erstrebenswerte Vision und das ist auch kein Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie können wir nur durch entsprechende Kinder­betreuungseinrichtungen und durch entsprechende Öffnungszeiten (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller) gewährleisten, aber eben nicht durch solche Arbeitsformen – die zwar ihre Berechtigung haben, die ein Zeichen der Zeit sind, um auch die Technologien entsprechend konstruktiv zu nutzen, aber wie gesagt: Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört mehr, das möchte ich an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht haben.

Positiv ist auch, dass die in der letzten Legislaturperiode beschlossene Bildungsreform mit dieser Dienstrechts-Novelle jetzt auch verwaltungstechnisch und dienstrechtlich umgesetzt wird. Das ist insofern bemerkenswert, Herr Vizekanzler, als sich die FPÖ in der letzten Legislaturperiode vehement gegen die Bildungsreform gestellt hat. Ich war ja Bildungssprecherin meiner Fraktion, da konnte ich mir von Ihren Kolleginnen und Kollegen einiges über dieses – unter Anführungszeichen – „rote Teufelswerk“ anhören, das da verabschiedet worden ist. (Heiterkeit der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja, Sie


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