BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 99

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modernen Entwicklungen auch im Bereich der Verwaltung einzugehen, sich auch immer wieder sozusagen fortzuentwickeln und entsprechende Änderungen und Ver­bes­serungen dort vorzunehmen, wo dies notwendig ist. Es gibt eine rasante technische Veränderung, und es ist meine Verantwortung als Minister für öffentlichen Dienst, dafür Sorge zu tragen, die optimalen organisatorischen und auch dienstrechtlichen Rahmen­bedingungen zu schaffen, das notwendige Personal zu gewährleisten und die Planstellenentwicklung und die Qualität der Leistungserbringung im Interesse der Öster­reicher sicherzustellen.

Im Gegensatz zu meinen Vorgängern – das ist mir schon wichtig, das möchte ich auch festgehalten wissen – wird es nicht so sein, dass ich auf dem Rücken der Beamten irgendein Kleingeld wechsle, und ich werde schon gar kein Beamtenbashing betreiben. Im Gegenteil, mir ist es besonders wichtig, den Beamten im öffentlichen Dienst mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen (Bundesrätin Grossmann: Deshalb bekommen sie die politischen ...!), denn was diese leisten und dass sie in so vielen Bereichen ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten, das verdient nicht nur Respekt und Anerkennung, sondern da haben wir auch eine verdammte Verant­wortung, den Beamten hinsichtlich der Entwicklung der Gehälter, aber auch hinsichtlich der Entwicklung von Rahmenbedingungen das Bestmögliche zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mit der 2. Dienstrechts-Novelle in Jahr 2018 wollen wir den Beamten im öffentlichen Dienst gegenüber diesen Respekt und diese Wertschätzung zum Ausdruck bringen. So haben wir beziehungsweise habe ich das während der Verhandlungen gehandhabt. Wir haben uns in einer hoch korrekten Art und Weise in den Verhandlungen aufeinan­der zubewegt. Es hat drei Verhandlungstermine gegeben; jeder wird noch in Erin­nerung haben, wie das bei anderen Berufsgruppen verlaufen ist, bei uns fanden diese in gegenseitiger Wertschätzung statt. Es ist vonseiten beider Verhandlungspartner gelungen, einen äußerst fairen und gerechten Gehaltsabschluss sicherzustellen, und darauf können wir stolz sein.

Der Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst, der heute hier beschlossen wird, ist sozial gestaffelt, er beträgt zwischen 3,45 Prozent für die kleinen Einkommen und 2,51 Prozent für die größeren Einkommen, und alle Zulagen werden sozusagen pauschal mit 2,76 Prozent erhöht. Das bedeutet, ein junger Offizier in der Gehalts­stufe 1 erhält monatlich um 3,38 Prozent beziehungsweise um 63 Euro mehr, ein jun­ger Polizist mit ein paar Jahren Berufserfahrung in der Gehaltsstufe 5 erhält im Monat 3,27 Prozent beziehungsweise 67,8 Euro mehr. Das ist schon etwas, was man spürt, und das ist über das Jahr gerechnet schon ein ordentlicher zusätzlicher Gehaltsbetrag.

Gleichzeitig ist natürlich für alle Bediensteten eine Gehaltssteigerung deutlich über der Inflation sichergestellt und vorgesehen. Das ist eben der Ausdruck der Anerkennung der hervorragenden Leistungen der Beamten im öffentlichen Dienst, wobei es ja auch vielschichtige Unterschiede im Beamtenbereich gibt. Eine gut funktionierende Verwal­tung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten uns das wert sein, und dieser faire Gehaltsabschluss war mir daher ein besonderes Anliegen. Ich habe das bereits vor dem ersten Verhandlungstermin in der Öffentlichkeit gesagt und bin froh, dass das heute auch so beschlossen wird.

Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu verbessern ist wichtig, und da haben wir uns immer weiterzuentwickeln. Zum Beispiel ist die Einführung der Wiederei­ngliederungsteilzeit für Beamtinnen und Beamte besonders wichtig, denn wenn man nach längerer Zeit im Krankenstand mit dieser Wiedereingliederungsteilzeit – eben nicht Vollzeit, sondern Teilzeit – die Möglichkeit hat, sukzessive wieder ins Berufsleben hineinzuwachsen, wieder hineinzufinden, so ist das im Interesse beider Seiten, nämlich


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