BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 101

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Die Erweiterung der Fachkarrieren ist ebenfalls ein wichtiger Bereich, denn nicht jeder ist im Personalmanagement der Geeignete, hat aber ein unglaubliches fachliches Wissen, auf das wir im öffentlichen Dienst nicht verzichten wollen. Er soll daher dieses fachliche Wissen auch im Sinne einer Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst als sogenannter Fachexperte weiter einbringen können. Das ist gut, denn wir brauchen dieses Wissen, wir brauchen die Erfahrung bei einer überalterten Struktur im öffent­lichen Dienst.

Ich habe die Sektion angewiesen, zu erheben – und dankenswerterweise hat Frau Sek­tionschefin Flatz  auch bereits evaluiert –, wie es mit den Überalterungen in den Strukturen des öffentlichen Diensts, in den Abteilungen aussieht. Wo können wir rechtzeitig darauf eingehen, für neue, junge Kräfte neue Planstellen schaffen, um den natürlichen Abgang – das kommt im Jahr 2021 auf uns zu und wird in den nächsten 13 Jahren 50 Prozent der öffentlich Bediensteten quasi in die Pension spülen – auch rechtzeitig auffangen und ausgleichen zu können, damit wir da nicht am Ende ein Problem haben? Das ist ein ganz wesentlicher Bereich und bringt auch mehr Flexi­bilität im Personalmanagement und zusätzliche Aufstiegs- und Umstiegsoptionen. Das ist wichtig.

Weil Sie die Thinktanks angesprochen haben, die im Verfassungsausschuss ja auch debattiert worden sind, und weil immer wieder wider besseres Wissen, obwohl man das schon x-fach klargestellt hat, leider die Unwahrheit in den Raum gestellt wird, lassen Sie mich noch einmal einiges richtig- und klarstellen: Der Verfassungsdienst hat ja noch einmal geprüft und auch bestätigt, dass dieses Gesetz sehr klar, sehr deutlich formuliert ist und das, was Sie behaupten, nicht eintreten kann; aber ich gehe vielleicht noch einmal genauer darauf ein. (Bundesrätin Grimling: Ja!)

Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle eine dienstrechtliche Regelung geschaffen, um Mitarbeitern mit Sondervertrag eine Beschäftigung zu ermöglichen, und zwar im klar abgegrenzten Bereich der Analyse und der strategischen Planung, ausschließ­lich – und so ist das Gesetz formuliert – für den Bundeskanzler und für den Vizekanzler und diesen direkt unterstellt. Solche Anstellungen von Mitarbeitern sind von den vorangegangenen Regierungen leider oftmals mittels Leiharbeitsverträgen gehandhabt worden, nämlich nicht ehrlich, nicht transparent, sondern ordentlich versteckt und schön ausgelagert. Ich sage, das war genau das, was wir ändern wollten: nicht mit Leih­arbeitsverträgen für den Bundeskanzler irgendwo versteckt die Experten anzustellen und auszulagern, sondern transparent und nachvollziehbar und gesetzlich sauber im Kabinett des Bundeskanzlers und im Kabinett des Vizekanzlers. Das ist der Unter­schied zwischen der vormaligen sozialistischen Bundesregierung und der jetzigen, worauf wir sehr wohl Bedacht nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Nach nunmehr erfolgter nochmaliger Überprüfung der Regelung durch die Fachsektion und nach nochmaliger Prüfung durch und Rücksprache mit dem Verfassungsdienst kann man festhalten, dass keine Bedenken bestehen, dass durch die Anwendung des § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes die Ausschreibungspflicht betreffend belie­bige Gruppen oder Abteilungen in den Ministerien entfallen kann. Nein, das ist aus­drücklich nicht der Fall – das sind sozusagen Fake News und Unwahrheiten, die immer wieder in den Raum gestellt werden –, weil das gesetzlich klar definiert ist und der Ver­fassungsdienst das noch einmal bestätigt hat; dies eben auch deshalb, weil der gesetzlich geregelte Anwendungsbereich dieser Ausnahme äußerst streng und eng auf die Angelegenheiten der Regierungspolitik, sprich der Kabinette des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers, beschränkt ist – und das ohne neue Planstellen, weil Sie auch gesagt haben: Teuer und nichts von sparen zu sehen! Nein, das erfolgt unter Bei­behaltung des Planstellenplans ohne neue Planstellen; auch das sei noch einmal zur


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