BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 102

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Berichtigung der von Ihnen dargelegten Unwahrheiten angemerkt. (Bundesrätin Grimling: Das schaue ich mir an!)

Ich darf die Gelegenheit auch wahrnehmen, sehr geehrte Bundesräte, Sie in Kenntnis zu setzen, dass wir im ersten Quartal 2019 das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den zwei anhängigen Vorabentscheidungsverfahren zur Vordienstzeitenanrechnung erwarten. Wie Sie wissen, ist das ein Erbe vorangegangener Regierungen, wobei in den letzten zehn Jahren leider keine ordnungsgemäße Reparatur stattgefunden hat, daher auch Klagen eingebracht worden sind, deren Ergebnis jetzt abzuwarten ist.

Ja, der Generalanwalt hat nunmehr am 6. Dezember 2018 in dieser Causa seine Schlussanträge vorgetragen und ist der Argumentation Österreichs nicht gefolgt. Aus den Schlussanträgen des Generalanwalts können zwar noch keine endgültigen Rück­schlüsse auf das finale Urteil des EuGHs gezogen werden – das finale Urteil ist natür­lich abzuwarten –, aber man weiß, in 80 Prozent der Fälle gibt es eine gewisse Ten­denz.

Wir bereiten uns jetzt auf alle möglichen Szenarien vor. Wir befinden uns da auch in einer engen Abstimmung mit dem Verfassungsdienst und werden in der nächsten großen Dienstrechts-Novelle, die für 2019 geplant ist – und natürlich kann sie erst dann stattfinden, wenn dieses Urteil da ist; das Urteil erwarten wir im März kommenden Jahres –, in der großen Dienstrechtsreform insgesamt auch diesen von Vorgänger­regierungen verursachten Schaden reparieren und auffangen können.

So gesehen werden die weiteren Reformschritte im Dienst- und Besoldungsrecht natürlich erst dann, auf Basis einer gesicherten Rechtslage möglich sein. Wir müssen den Ausgang dieses anhängigen Verfahrens abwarten, dann wird es mit einer weiteren Dienstrechts-Novelle die nachhaltigen Verbesserungen und Optimierungen geben – natürlich mit dem Anspruch, dass, gleich, wie das Urteil ausgeht, am Ende eine Reparatur von meiner Seite für den öffentlichen Dienst sichergestellt werden wird, wo in Zukunft niemand etwas verlieren soll. Das ist mein Anspruch! Das war in der Vergangenheit auch nicht unbedingt immer so.

Ja, mit der vorliegenden Dienstrechts-Novelle setzen wir jedenfalls schon jetzt richtige und wichtige Schritte hin zu mehr Flexibilität und Modernisierung der Arbeits­bedin­gungen. Wir stärken die Attraktivität des Dienstgebers Bund und setzen Maßnahmen zur Sicherung des Wissenstransfers. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit durch längst überfällige gesetzliche Klarstellungen.

Vor allem bringen wir mit dem Gehaltsabschluss für 2019 die notwendige und wichtige Anerkennung der Leistungen der Beamten im öffentlichen Dienst zum Ausdruck. Das haben wir ja auch schon mit der ersten Dienstrechts-Novelle 2018 begonnen, nämlich mit den Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, mit dem endlich eine Mussbestim­mung für den Fall von Verletzungen oder auch Tod geschaffen worden ist, wobei wir hoffen, dass das nicht vorkommt; im Falle von Verletzungen zeigen wir aber endlich unsere Verantwortung für alle Beamten im öffentlichen Dienst und lassen diese nicht im Stich.

So gesehen ist die 2. Dienstrechts-Novelle jetzt auch eine gute Fortsetzung, auf der wir weiter aufbauen wollen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.20

14.20.50


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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