Ich werde Ihnen ein paar Sätze daraus vorlesen, weil ich schätze, dass es noch nicht alle von Ihnen gelesen haben:
„Mit der Reform des B-KJHG“ – Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes – „wurde ein grundlegender Rahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt und anderen Gefährdungen zu schützen.“
„Der Präventionsgedanke in der Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe wurde durch die Reform“ – des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes – „deutlich gestärkt und kann als Leitgedanke der Gesetzesreform beschrieben werden.“
„Durch die Reform des Grundsatzgesetzes wurden Impulse und wegweisende Schritte zur Etablierung von Standards für die fachliche Arbeit gesetzt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stimmen heute zu, dass das abgeschafft wird. Sie stimmen heute über ein Bundesgesetz ab, das von Fachexpertinnen und -experten jahrzehntelang durch schwere Arbeit erarbeitet worden ist, weil Kinder da draußen gestorben sind.
Das ist an die SPÖ gerichtet: Lassen Sie sich bei diesen Sachen doch nicht auf der Nasenspitze herumtanzen! In der 15a-Vereinbarung stand noch im November, dass eine Evaluierung stattfinden wird. Jetzt im Dezember wurde das aus der Endfassung herausgestrichen; es findet sich dort nicht mehr. Die Kompetenzverschiebungen zu den Ländern ohne einen Mechanismus, der bundesweit hohe, moderne Standards garantiert, bedeutet einen Rückschritt um Jahrzehnte – das muss uns allen klar sein, werte Kolleginnen und Kollegen!
Der Hintergrund für diese Vorgehensweise – und das liegt auch ganz klar auf der Hand –, die wir hier erleben, ist ja wie so oft nichts Neues, nämlich die Auseinandersetzung um die Finanzierung; nur geschieht das dieses Mal auf dem Rücken der Kinder. Der Bund ist nur mehr dann zu zahlen bereit, wenn er die völlige gesetzgeberische Zuständigkeit hat. Die Länder sind nicht mehr bereit, vom Bund vorgegebene Standards zu finanzieren. Was macht also der Bund? – Der Bund gibt seine Verantwortung für das Kindswohl an die Länder ab. Ich halte das für erschreckend.
Aufgrund der in der 15a-Vereinbarung nicht vorgesehenen Evaluierung – das ist auch der Hauptkritikpunkt – werden wir nicht einmal erfahren, welche Konsequenzen daraus resultieren werden. Wenn ich mir anschaue, dass es einen beschlossenen Entschließungsantrag brauchte und wie lang wir warten mussten, bis wir endlich einmal die Evaluierung eines Bundesgesetzes bekommen haben, dann habe ich keine Hoffnung, dass zu dieser 15a-Vereinbarung jemals eine Evaluierung vorgelegt wird.
Wahrscheinlich muss es wieder traurige Schicksale von Kindern und Familien geben, bis auch diese Regierung kapiert, dass das Kirchturmdenken und Bundesdenken nicht sinnvoll sind, gerade wenn es um das Kinder- und Jugendwohl geht. Bei vielen anderen Sachen können wir gerne darüber diskutieren. Wir brauchen darüber nicht zu streiten, dass die Bundesländer mehr Kompetenzen brauchen. Für mich ist aber jedes Kind in Österreich gleich viel wert – Punkt, fertig, aus!
Ich bin diesbezüglich auch ganz ehrlich von der Jugendministerin enttäuscht, die sich da nicht für die Jugendlichen und für die Kinder, für den Schutz der Kinder einsetzt, sondern sich fast gänzlich aus der Steuerung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes nimmt. Man muss da wirklich auch die Kompetenzen einer Jugendministerin infrage stellen.
Die Jugendministerin und ihr Kabinett haben es nicht einmal geschafft, eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung in Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfe zum Entwurf
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