BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 113

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Standards sind und dass man nicht in der Lage oder bereit ist, tatsächlich einheitliche Standards zu schaffen.

Deshalb haben wir genau diese Evaluierung, die Sie (in Richtung Bundesrat Stögmüller) da haben, zum Anlass genommen, um zu fragen: Was machen wir in Zukunft? Wollen wir in Zukunft den Weg gehen, dass wiederum der eine dem anderen die Verant­wortung zuschiebt – man hat das die letzten Jahrzehnte hindurch gemacht, und das Ergebnis ist sichtbar –, oder wollen wir klare Verantwortlichkeiten schaffen? In dem Fall haben wir klare Verantwortlichkeiten geschaffen, weil eben derzeit – das ist Ihnen auch bekannt – Träger der Kinder- und Jugendfürsorge die Länder sind. Sie sind derzeit die, die bereits alle Regelungen festgelegt haben. Sie sind derzeit die, die die Ausbildung definiert haben, sie sind derzeit die, die die Ressourcen zur Verfügung gestellt haben. Das waren immer die Länder, und auch in Zukunft werden es die Länder sein, so wie sie es auch derzeit sind, nur haben sie die volle Verantwortung in dem Bereich. (Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Wenn Sie in die Richtung der UN-Kinderrechtsresolution (Bundesrat Stögmüller: Kon­vention!) gehen, dann kann ich auch darauf hinweisen: Dadurch, dass ein Grund­satzgesetz wegfällt und die Ausführungsgesetzgeber bleiben, wird keine Konvention verletzt. (Bundesrat Stögmüller: Da sind aber alle Experten anderer Ansicht!) Im Gegen­teil! Sie wird gestärkt in dem Bereich, und das ist in dem Fall auch so.

Weil Sie das ansprechen: Was passiert jetzt gerade durch die Maßnahmen? – Da hat sich die SPÖ sehr stark eingebracht, wofür ich auch danke. Wenn Sie sich jetzt nämlich die 15a-Vereinbarung ansehen, dann passiert genau das, was in der Ver­gangenheit nicht passiert ist (Bundesrat Stögmüller: Kein Monitoring!) – zuhören ist immer gut –, und zwar ist das genau das – wenn Sie in dem Fall Artikel 1 ansprechen –:

„Die gegenständliche Vereinbarung ist vom gemeinsamen Bestreben der Vertrags­parteien getragen, die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich einheitlich zu gestalten, gemeinsame Standards festzulegen und diese im Sinne der primären, sekundären und tertiären Prävention und der Kinderrechte weiterzuentwickeln.“

Darüber hinaus steht in Artikel 4:

„Die Länder verpflichten sich, bei Änderungen der dieser Vereinbarung zugrunde­liegenden Umstände, insbesondere bei Vorliegen von neuen wissenschaftlichen Er­kenntnissen und Expertisen aus Fachkreisen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Verhandlungen [...] aufzunehmen mit dem Ziel, eine geänderte Vereinbarung recht­zeitig in Kraft zu setzen und [...] notwendige [...] Vorschriften rechtzeitig“ anzupassen.

Das ist genau das, was in der Vergangenheit nicht gemacht worden ist, und genau das, wozu man sich jetzt bekennt, nämlich genau den Weg zu gehen, im Sinne der Kinder einheitliche Standards und Regelungen zu schaffen, damit man weiß, wer verantwortlich ist, wer das Ergebnis festgelegt hat und wie wir deshalb damit umgehen. Deshalb ist diese Reform genau das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben: Es ist eine Weiterentwicklung und kein Stillstand. Wir gehen in die Richtung, dass wir tatsächlich die Kinderrechte und Jugendrechte stärken. Das ist eben sehr positiv zu erwähnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Lassen Sie mich in dem Zusammenhang auch eines sagen: Ich schließe niemanden aus, ich beziehe alle mit ein – damit ich auch dieses Gerücht ausräume. Es waren alle Kinder- und Jugendhilfeträger bei mir im Ministerium. Es sind mit ihnen Gespräche geführt worden und sie sind miteingebunden worden. Das gesamte Gesetzesvorhaben wurde ihnen auch dargelegt. Das heißt, es wird immer mit den Betroffenen gesprochen und eine Regelung getroffen. Das heißt weiters, was heute vorliegt, ist bereits fußend auf dieser Studie, die mittlerweile veröffentlicht worden ist (Bundesrat Stögmüller:


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