BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 114

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Heute!), und bildet eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, wie man sie sich nur wünschen kann.

Was diese Verfassungsreform ansonsten betrifft, möchte ich mich auch beim Bundes­rat bedanken, weil eben der Bundesrat in der Zweiten Republik zwei Anträge ein­gebracht hat, die die Verfassung betreffen. Es gab nämlich im Jahr 2015 einen Antrag, dass endlich das Übergangsgesetz 1920 gestrichen werden soll, weil der damalige Präsident des Bundesrates, Bundesrat Kneifel, auf einen Steinzeitföderalismus hinge­wiesen hat: wenn man sogar bei der inneren Organisation der Geschäftseinteilung eines Amtes der Landesregierung die Zustimmung des Bundes braucht oder bei der Geschäftsordnung die Zustimmung braucht, wenn man in die Richtung geht, dass man, wenn beispielsweise einer Stadt mit Landesgesetz ein eigenes Statut verliehen wird, die Zustimmung des Bundes braucht, wenn der Bezirksgerichtssprengel für ein Bezirksgericht verändert wird und man die Zustimmung des Landes braucht, oder wenn eine Bezirkshauptmannschaft mit von mir aus einer Stadt mit eigenem Statut zusammenarbeiten will und das nicht geht, weil man dafür wieder die Zustimmung des Bundes braucht. – Das fällt weg. (Vizepräsident Lindinger übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt, dass der damals erwähnte Steinzeitföderalismus künftig nicht mehr statt­finden wird. Dafür bin ich dem Bundesrat sehr dankbar, wie auch für den Antrag, der gestellt worden ist. Ich bin auch sehr dankbar dafür, dass wir heute einen Beschluss fassen können und so von der Steinzeit in die Zukunft gehen und im Hinblick auf das Vertrauensprinzip Österreich neu ordnen und Österreich zu einem kooperativen Bundesstaat weiterentwickeln. Ich glaube, das ist etwas Positives. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Weiters möchte ich erwähnen, was der Vater der österreichischen Verfassung Hans Kelsen bereits im Jahr 1920 über dieses Übergangsgesetz gesagt hat – das nicht, wie es ursprünglich beabsichtigt gewesen ist, ein Jahr gegolten hat, sondern mittlerweile nahezu hundert Jahre in Kraft ist. Er hat damals schon festgestellt, dass wir Bestim­mungen in diesem Gesetz haben, die eine bundesstaatliche Anomalie darstellen. – Diese wird heute gleichfalls beseitigt; also ein weiterer positiver Schritt.

Das heißt, vielleicht können wir Sie (in Richtung Bundesrat Stögmüller) noch über­zeugen, in die Zukunft mitzugehen und nicht in die Vergangenheit zu schauen, weil auch eine Opposition die Verantwortung hat, Österreich weiterzuentwickeln und nicht zurückzuentwickeln. (Bundesrat Stögmüller: Genau! Wenn es weiterentwickelt wird!) Ich glaube, es wäre positiv, in diese Richtung zu gehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Darüber hinaus ist auch noch Folgendes zu erwähnen: Wo die Länder sehr wohl bereit sind, Zugeständnisse zu machen, ist der Datenschutz. Wir haben derzeit zehn Daten­schutzgesetze in Österreich, in Zukunft werden wir nur ein Datenschutzgesetz haben. Das heißt, wir haben nicht Länder – Sie sind ja Ländervertreter –, die in dem Fall gegen den Bund sind, gegen die Steuerzahler sind, sondern solche, die auch die Ver­antwortung wahrnehmen, Österreich neu zu gestalten in Blickrichtung Bildung Öster­reichs, nämlich ein föderaler und ein kooperativer Staat zu sein, der klare Verant­wort­lichkeiten hat.

Genau in diese Richtung gehen auch die Länder, gehen auch die Landtage, gehen dementsprechend auch die Landeshauptleute, und es wäre gut, wenn man dem folgt und eben schaut, weg vom Misstrauen hin zum Vertrauen zu kommen, und genau in diese Richtung geht diese Vorlage.

Deshalb würde es mich freuen, wenn diese Vorlage auch (in Richtung Bundesrat Stögmüller) Ihre Unterstützung findet, weil wir tatsächlich den ersten Schritt einer Kompetenzbereinigung setzen, und das, was auch Sie erwähnt haben, der zweite Schritt sein wird.

 


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