BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 115

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Wir haben nichts ausgespart: Wir haben von zwölf Tatbeständen, bei denen es derzeit eine Grundsatzgesetzgebung gibt, bereits neun entweder dem Bund oder den Ländern klar zugewiesen. Die anderen drei Tatbestände, die derzeit noch in Artikel 9 beinhaltet sind, für die es immer noch die Grundsatzgesetzgebung gibt, werden noch im ersten Halbjahr des Jahres 2019 ausgeräumt. Es wird auch bei diesen Tatbeständen eine klare Verantwortung geben.

Das heißt, wir fahren damit fort und machen Österreich zu dem, was es sein soll: zu einem zukunftsorientierten und sehr kooperativen und von Vertrauen getragenen Bundesstaat. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Bundesräte Todt und Schennach.)

15.02


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.


15.02.33

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! Eines der Probleme Österreichs ist die Zersplitterung der Kompetenzen – ich glaube, in diesem Punkt werden wir alle einig sein. Artikel 12 der Bundesverfassung wird hier einer Reform unterzogen, und es wird ein Teil der Kompetenzen zwischen Bund und den Ländern entflochten. Wie der Herr Minister schon ausgeführt hat, werden mehrere Tatbestände den Ländern zugewiesen, andere Inhalte werden allein dem Bund zugewiesen. – Ich möchte hier nicht alles einzeln aufzählen, weil der Herr Minister das schon getan hat.

Es hat fast hundert Jahre gedauert, diese Dinge zu verändern, und deswegen möchte ich dem Herrn Minister auch sehr danken. Es ist ja eine Politik der kleinen Schritte, aber wenn man weiß, dass schon die kleinste Veränderung in den Beziehungen zwi­schen den Ländern und dem Bund das nachdrückliche Bohren harter Bretter bedeutet, möchte ich meinen Dank wirklich ausdrücklich aussprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Aus meiner Dienstzeit bei der Stadt Innsbruck habe ich die Aufgabenverwaltungs­reformkommission 1989 in Erinnerung. Dieses Wort muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Aufgabenverwaltungsreformkommission: sehr, sehr enga­giert – ohne Ergebnis.

Aus meiner Dienstzeit im Land Tirol habe ich die Strukturreformkommission aus dem Jahre 2001 in Erinnerung: sehr engagiert – umgesetzt wurde damals nichts.

Ich habe die Verhandlungen im Rahmen des Österreich-Konvents von 2003 bis 2005 miterlebt, wie damals um jedes Wort, fast um jeden Buchstaben gerungen worden ist – ohne nennenswertes Ergebnis.

2007 die nächste Arbeitsgruppe zur Staats- und Verwaltungsreform – diese hat eben­falls nichts geschafft.

Deswegen ist es besonders lobenswert, dass hier eine so große Reform im Vertrauen zwischen den Ländern und dem Bund gelungen ist. Um eine Sache zu vervoll­stän­digen, müssen wir zukünftig nicht mehr zehn Gesetze beschließen, nun genügt eines! Bisher war es ja so, dass wir im Nationalrat einen Beschluss fassen mussten, dann hier im Bundesrat und dann noch in allen neun Landtagen. Diese Kompetenz­bereini­gung bringt Klarheit und vermindert die Bürokratie, deswegen kann ich sie mit Fug und Recht loben.

 


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