BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 116

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Es geht hier auch um das Übergangsgesetz, das 1920 geschaffen wurde, um die staatliche Verwaltung aus der Monarchie in die Republik zu überführen. Dieses Über­gangsgesetz sollte ja nur so lange gültig sein, bis die endgültige Verfassung am 1.10.1920 in Kraft getreten ist. Nun, jetzt erst, nach 98 Jahren, haben der Bund und die Länder so viel Vertrauen zueinander gefasst, dass jeder seine Kompetenzen allein erfüllt, ohne Kontrolle und Genehmigung durch den anderen.

Diese Regierung hat sich auch den Bürokratieabbau und die Verschlankung staatlicher Materien auf die Fahnen geheftet. Mit diesem Gesetz können wir diese Übergangs­bestimmungen sehr verschlanken und auch Doppelgleisigkeiten reduzieren.

Ich möchte auch auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz zurückkommen, weil Kollege Stögmüller hier doch sehr detailliert und auch negativ darüber gesprochen hat. (Bun­desrätin Mühlwerth: Der redet immer negativ!) Ich kann das nicht so sehen! Die Aufgaben wandern dorthin, wo sie erledigt werden und wo die Ausgaben getätigt werden.

Mit dem Grundsatzgesetz hat der Bund damals die Aufgaben zugewiesen. Es war so, dass die Ausführung bei den Ländern war, die Bezahlung war sowieso beim Steuer­zahler. Wenn etwas nicht funktioniert hat, hat dann das Land gesagt: Na ja, es ist ja der Bund zuständig!, und wenn der Bund in der Kritik war, hat sich dieser auf die Länder bezogen. – Damit ist nun Schluss, es gibt klare Aussagen.

Wie der Herr Minister auch ausgeführt hat, hat es bisher zehn Datenschutzgesetze gegeben, neun in den Ländern, eines im Bund. Mit dieser Novelle gibt es nur mehr eines.

Wir brauchen in Österreich einen klaren Föderalismus, eine klare Aufgaben­verant­wortung und auch eine klare Ergebnisverantwortung. Mit diesem ersten Schritt, dem ja im Frühjahr ein weiterer folgen wird, fallen die ganzen Blockademöglichkeiten weg. Man kann Synergien nutzen, eine bessere Qualität für die Bürgerinnen und Bürger erreichen und schnellere Erledigungen gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.07


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.


15.08.00

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Lieber David Stögmüller! Diese Kompetenz­bereini­gung ist deshalb erst heute hier im Plenum, weil gerade die SPÖ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe große Sorgen hatte und diese Zeit genutzt wurde, um die Qualitätsstandards zu sichern (Bundesrat Stögmüller: ... sichern!) – warte einmal! –, um Ungleichheiten auszutarieren und vor allem den Missstand bei den Jugendlichen im Alter von 18 plus anzupacken.

Du hast auch gesagt, jedes Kind vom Bodensee bis zum Neusiedler See ist gleich. – Ja, und jedes Kind und jeder Jugendliche in Österreich verdient den gleichen Schutz. Das ist klar! Was wir allerdings hier haben, ist, dass wir, um diese Dinge klarzustellen, von denen du hier vom Rednerpult aus gesprochen hast, in den letzten Wochen und Monaten die Notbremse gezogen haben, um genau das zu garantieren und sicherzustellen.

Heute in der Früh hast du mit deinen Einwendungen gegen die Tagesordnung einen ausführlichen Debattenbeitrag dazu abgegeben, aber irgendwie dürftest du vergessen haben, dass es gerade Inge Posch-Gruska, unsere Präsidentin, war (Bundesrat


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