BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 112

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Der Bundesrat fordert die Regierung auf, die Verantwortung für diese Quali­täts­ent­wicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Zusam­menarbeit mit der Verbindungsstelle der Länder zu übernehmen.“

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Werte Kolleginnen und Kollegen! Überlegen Sie es sich heute gut, ob Sie auf der Seite der Landesfürsten sind oder auf der Seite der Kinder und Jugendlichen. Ich bin auf jeden Fall auf der Seite der Kinder, und deswegen werden wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic.)

14.52


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Der von den Bundesräten David Stögmüller und Kollegin gestellte Entschließungsantrag betreffend „qualitative Weiter­ent­wicklung und österreichweite hohe Standards in der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sicherstellen“ trägt nur zwei Unterschriften und ist somit nicht genügend unterstützt.

Ich stelle daher die Unterstützungsfrage und bitte jene Bundesrätinnen und Bun­desräte, die diesen Antrag zusätzlich zu den beiden unterstützen wollen, um ein Hand­zeichen. – Die Unterstützung ist nicht ausreichend.

Wir gehen weiter in der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. – Bitte.


14.53.38

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Ich melde mich gleich am Anfang der Diskussion zu Wort, weil doch einiges gesagt worden ist, was so nicht hingenommen werden kann. Gerade diese Regierungsvorlage bezüglich der Verfas­sungs­reform, die heute zur Behandlung steht – die größte systematische Verfassungs­reform seit 1929 – schafft klare Verantwortlichkeiten und eine klare Ergebnisverant­wortung, damit man weiß: Wer ist wofür verantwortlich? Wer ist derjenige, der das Geld ausgibt, und was passiert mit dem Geld? – Genau das wird gemacht. Es werden Aufgaben klar zugewiesen. Das ist ein Teil.

Bevor ich aber zu dem anderen Teil komme, möchte ich, da das sozusagen der Kerninhalt meines Vorredners war, kurz auf die Kinder- und Jugendhilfe eingehen.

Gerade die Kinder- und Jugendhilfe, und das zeigt auch die zuständige Ministerin, ist dieser Regierung ein enormes Anliegen, und genau diese Reform, die wir durchgeführt haben, ist genau eine solche Reform, die eben in dem Fall die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich stärken soll. (Bundesrat Stögmüller: Wie denn?) Sie soll sie deshalb stärken, weil wir derzeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eine Grundsatz­ge­setzgebung und eine Ausführungsgesetzgebung haben, was dazu geführt hat, dass der Bund zwar festgelegt hat, was die Aufgaben sind (Bundesrat Stögmüller – die Unterlage, aus der er während seiner Rede zitierte, in die Höhe haltend –: Das steht aber hier drinnen anders!), die Ausführung aber bei den Ländern gelegen ist. Wenn einer etwas gehabt hat, ist immer der Punkt gewesen, dass die Länder auf den Bund ver­wiesen und gesagt haben, die Aufgabe ist nicht ausreichend definiert, und gleich­zeitig der Bund auf die Länder verwiesen und gesagt hat, aber die Ausführung war nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe. – Unterm Strich war keiner verantwortlich.

Was Sie (in Richtung Bundesrat Stögmüller) angesprochen haben, ist genau das Thema, dass alle Jugendhilfeorganisationen darauf hinweisen, wie zersplittert die


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