was es heute ist, und die Basis dafür ist, auch in Zukunft weitere positive Entwicklungen einleiten zu können.
Geschätzte Damen und Herren! Das Miteinanderreden ist, glaube ich, eines der wesentlichsten Elemente der Demokratie, das ist nicht übertriebene Harmonie. Damit spreche ich auch an, dass beim Miteinanderreden – und das impliziert auch das Zuhören – Argumente ausgetauscht werden können und damit vielleicht auch positive Argumente des anderen oder der anderen in eigene Meinungsbildungen einfließen können. Das ist für mich das Wesen der Demokratie und damit auch des Parlamentarismus – egal auf welcher Ebene, egal unter welchen Stärkeverhältnissen, egal welches Thema. Daher glaube ich auch, dass dieses Miteinanderreden eines jener Elemente ist, das immer wieder dann im Besonderen anzuwenden ist, wenn es zu unterschiedlichen Bewertungen kommt.
Ich möchte eines sehr offen ansprechen, denn die Chance eines Landeshauptmannes, vor Bundesräten zu reden, möchte ich auch dahin gehend nutzen, ein klares Plädoyer für die Gewaltentrennung nach Montesquieu auszusprechen: Die Exekutive hat zu vollziehen, was die Legislative entscheidet. Das ist das Wesen unserer Demokratie, unserer Gewaltentrennung; und gerade aus diesem Aspekt heraus ist es mir sehr wichtig, dass wir in allen notwendigen Bereichen Entscheidungen treffen, die letztendlich auch so zu treffen sind, dass sie dem Positiven entsprechen, was die Intention von Anträgen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
Wenn ich konkret auf ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit in Österreich verweisen darf, dann möchte ich sagen, die Kinderbetreuung war eines jener Themen, bei dem ich mir gewünscht hätte, dass alle Bundesländer und ihre diese Ressorts vertretenden Persönlichkeiten in die Verhandlungen zur 15a-Vereinbarung – ein Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern – eingebunden werden. Es bedurfte einiger politischer Maßnahmen, die ich mir gerne erspart hätte, um das zu erreichen, was letztendlich eingetreten ist, nämlich ein Gespräch auf Augenhöhe und dann postwendend am nächsten Tag unter Einbeziehung aller neun Bundesländer Verbesserungen für die 15a-Vereinbarungen, die somit einen Sieger hatten, nämlich die Kinder in Österreich. Das war das Ziel und die Intention. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)
Geschätzte Damen und Herren! Heute kann der Bundesrat seine Bedeutung und seine Stärke deutlich machen. Ich hätte mir persönlich, wie im vorhergehenden Fall, eine andere Form gewünscht, aber die Ökostromnovelle ist ein aktuelles Beispiel dafür, warum Gespräche auf Augenhöhe vor einer Beschlussfassung der bessere und der zielführendere Weg sind, inklusive auch gesetzlich vorgeschriebener und in den meisten Fällen auch anzuwendender Begutachtungsverfahren. Ich persönlich hoffe inständig im Interesse von uns allen, dass man daraus lernt, neu verhandelt und rasch zu einer von einer breiten Masse getragenen Beschlussfassung kommt. Ich glaube, dass auch das im Interesse Österreichs ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren! Ein positives Beispiel, wie diese Zusammenarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen funktioniert, was auch Aufgabenstellung im Rahmen meiner Vorsitzführung in der Landeshauptleutekonferenz ist, ist die Causa Brexit. Wir haben es in engster Abstimmung mit Bundesminister Blümel geschafft, eine außerordentliche Landeshauptleutekonferenz abzuhalten, die die enge gesetzliche Abstimmung zwischen Bundeskompetenzen und Landeskompetenzen und ein einheitliches Auftreten Österreichs im Konzert der Europäischen Union der dann 27 ermöglicht. Auch das ist eine jener Aufgabenstellungen, die aus meiner Sicht zeigen, wie wichtig es ist, Dinge gemeinsam zu erörtern, um damit die für Österreich notwendigen Positionen beziehen zu können, denn die NutznießerInnen, auch dort, werden viele Studierende sein, die im Vereinigten Königreich oder aus dem Vereinigten Königreich bei uns
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