ambitionierte Ziele zur Eindämmung des Klimawandels definiert worden. Diese Beschlüsse führen aber erst zum angestrebten Ziel, wenn dazu konkrete Maßnahmen formuliert werden und die Nationalstaaten sie auch umsetzen.
Im Bewusstsein der Dringlichkeit dieses globalen, aber, wie bereits erwähnt, für unser Alpenland besonders aktuellen und akuten Problems hat unsere Frau Bundesminister Köstinger als eine ihrer ersten Aufgaben als Nachhaltigkeitsministerin die Erarbeitung der Klima- und Energiestrategie 2030 in Auftrag gegeben. Die Strategie beinhaltet nicht nur Ziele, sondern notwendige Maßnahmen für eine saubere und sichere Energiewende, Maßnahmen, um den Klimawandel zu bremsen und eine möglichst autonome und saubere Energieversorgung in Österreich sicherzustellen.
Die Strategie gibt mehrere Ansätze vor. Ein wesentlicher dabei ist die Steigerung der Energieeffizienz, und diese Steigerung wird sich vor allem durch thermische Sanierungen bei Raumwärme umsetzen lassen. Raumwärme gehört zu den größten Verursachern von Emissionen, und man denkt, dass man da mit relativ einfachen Maßnahmen auch zum Ziel kommt.
Eine zweite Strategie ist die eines noch stärkeren Einsatzes von erneuerbarer Energie. Da setzt man vor allem auf Photovoltaik und Windenergie. Die Schwäche dieser Anlagen liegt darin – das wissen wir alle –, dass sie nur Energie erzeugen, wenn die Sonne scheint oder wenn der Wind weht. Es braucht daher zum Ausgleich auch eine alternative Stromerzeugung, die steuerbar ist, die zurückgefahren werden kann, wenn viel elektrische Energie aus Wind- und Photovoltaikanlagen am Markt ist, und die angefahren werden kann, wenn aus Wind und Sonne gerade keine oder wenig Energie zur Verfügung steht. Daher müssen wir unbedingt auf die Wasserkraft, die Gott sei Dank in unserem Land so zahlreich vorhanden ist, mit ihren Speicher- oder Pumpspeicherkraftwerken, aber auch – und da kommen wir zu dem Punkt, der heute, glaube ich, noch sehr wichtig werden wird – auf die Biomassekraftwerke setzen. Auf keinen Fall, und das ist, glaube ich, unser aller Wille, darf der Ausgleich dieser Stromschwankungen mit importiertem Strom aus Atomkraftwerken oder mit fossilen Stoffen betriebenen Kraftwerken getätigt werden. Das widerspräche ja wiederum klar der Klimastrategie.
Eines sei auch vorangestellt, weil es immer um die Marktfähigkeit des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes geht: Atomstrom und Strom aus kalorischen Kraftwerken sind zweifellos billiger am Markt zu kaufen. Das ist aber aus meiner Sicht eine sehr kurzfristige Betrachtungsweise, denn nicht eingerechnet sind da natürlich die Folgekosten dieser Energieformen, beispielsweise die Kosten für die Endlagerung oder Zwischenlagerung der Brennstäbe oder die nicht abschätzbaren Kosten für Umweltschäden, verursacht durch den Betrieb dieser Kraftwerke. Und an die wirklich großen Katastrophen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Anlagen, wie wir sie alle in Erinnerung haben, in Tschernobyl, in Fukushima, will man gar nicht erst denken. Wenn man also die Kosten der Nachsorge hinzurechnet, dann, davon bin ich überzeugt, können die Kosten für Strom aus alternativen Energien schon heute jederzeit mithalten.
Am Ende meiner Ausführungen darf ich noch kurz auf das Hauptthema dieser heutigen Bundesratssitzung zu sprechen kommen, eben auf die Novelle des Ökostromgesetzes. Die Klimapolitik, glaube ich, schon sehr früh erkennend, haben sich vor gut zehn Jahren vorausschauend Gemeinden, Unternehmen, aber auch Landwirte überzeugen lassen, in Biomasseanlagen für Wärme- und Stromerzeugung zu investieren und so einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels einerseits und zur Erreichung einer gesteigerten Unabhängigkeit von Energieimporten andererseits zu leisten.
Die gestützten Einspeisetarife laufen in diesem Jahr oder in den zukünftigen zwei Jahren aus. Die Biomasseanlagen können aber nach wie vor, wie ich schon gesagt habe, nicht mit den Preisen von Strom aus Atomkraftwerken konkurrieren. Das wissen wir und das weiß auch die SPÖ. Bei der weiteren Unterstützung der Biomasseanlagen
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