BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 35

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Die Zukunft mit den jetzt schon verfügbaren Technologien ist die thermochemische Um­wandlung von erneuerbaren Energieträgern, zum Beispiel Holz, das, nachdem es zer­kleinert wird, in einem Behälter mit Wasserdampf zu einem synthetischen Gas, das aus Kohlenmonoxid, Wasserstoff und Kohlendioxid besteht, umgewandelt wird. Diese Form nennt man Wasserdampfvergasung. Dieses Syngas kann man über Gasmotoren in Strom und Wärme umwandeln, jedoch auch durch einen weiteren Vorgang zu Dime­thylether oder Butylether umwandeln. Das ist dann ein Brennstoff, den man als Ersatz­treibstoff zum Beispiel für die herkömmlichen Dieselfahrzeuge nutzen kann.

Bei den ebenfalls wichtigen erneuerbaren Energieträgern aus Wind, Sonne oder Klein­wasserkraft können wir auch jetzt mit den neuen Technologien Wasserstoff erzeugen, der im Zusammenwirken mit Kohlendioxid aus Dimethylether und Butylether durch klassische Elektrolyse umgewandelt werden kann. Aus 5 Kilowattstunden sogenannter überschüssiger elektrischer Energie, da ja diese Energieträger, wie es vorher schon erwähnt wurde, bis jetzt aufgrund der teilweisen Unberechenbarkeit mit gewissen be­rechtigten und unberechtigten Vorurteilen zu kämpfen haben, ist es möglich, 1 Kubik­meter Wasserstoff zu produzieren, mit dem man mit einem bereits in Österreich erhält­lichen Familien-Pkw mittlerweile 11,2 Kilometer fahren kann.

Für unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand ist die Mobilität von Personen und Gütern eine wesentliche Voraussetzung. Ein innovatives und funktionierendes Mobili­täts- und Transportsystem ist nicht nur für das persönliche Wohlbefinden, sondern auch für die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität als Standort entscheidend.

Mobilität ist aber auch in ländlichen Regionen ein ganz wichtiges Thema, nicht nur für den Weg zum Arbeitsplatz, sondern auch für die Freizeit und Erledigungen der tägli­chen Bedürfnisse. Ein Großteil der Strecken im ländlichen Raum wird mit dem Pkw zu­rückgelegt. Wir müssen daher sicherstellen, dass Mobilität leistbar bleibt und dass die Menschen das Verkehrsmittel frei wählen können. Alternative umweltschonende An­triebsformen, die den CO2-Ausstoß im Verkehr reduzieren, sind zukunftsträchtige Mo­bilitätsangebote.

Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, erneuerbare Energieformen zu forcieren und zu fördern, um einen guten Mix zu bekommen.

Nach wie vor ist natürlich unsere Wasserkraft ein ganz wichtiger und unverzichtbarer Produzent von erneuerbarer Energie. Auch sehr wichtig für die Grundlastabdeckung sind die Biomasseanlagen für die Strom- und Wärmeproduktion; die werden wir ja heute noch unter Tagesordnungspunkt 1 extra behandeln. Biogasanlagen, Photovol­taik, Windkraftanlagen schließen den Kreis. Für Wohngebäudeheizungen sind zum Beispiel Wärmepumpen und Solaranlagen hervorzuheben.

In der #mission 2030 haben ÖVP und FPÖ ihren klima- und energiepolitischen Rah­men für die nächsten Jahre festgelegt. Die Strategie sieht zwölf Leuchtturmprojekte vor, unter denen die erneuerbare Energie einen besonderen Schwerpunkt bildet.

Ein wichtiger Eckpfeiler der #mission 2030 wird das noch in diesem Jahr zu verab­schiedende Erneuerbaren Ausbau Gesetz sein, mit dem unter anderem die Fördersys­tematik neu aufgestellt werden wird. Durch dieses Gesetz soll ein weiteres definiertes Ziel erreicht werden, das lautet, dass der Anteil erneuerbarer Energie am Stromver­brauch national bilanziell auf 100 Prozent steigt.

Als freiheitlicher, heimatbewusster Energiesprecher bin ich davon überzeugt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben und dass wir auch die Verantwortung gegen­über unseren Kindern, Enkelkindern und nachfolgenden Generationen haben, die Ener­giewende einzuleiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.05


 


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