BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 73

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Viertens: Eine Begutachtung ist ein Muss. Ich wiederhole noch einmal: Eine Begut­achtung ist ein Muss! Wir haben die Möglichkeit, das jetzt noch zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)

Fünftens: Förderungsnehmer öffentlich machen wie in Deutschland. Ich glaube, ich ha­be schon in meiner ersten Rede dazu Stellung genommen, ob das das Datenschutzge­setz zulässt. Sie haben aber verhindert, dass wir draufgekommen sind, wer denn diese 47 Betriebe sind, die diese Förderung in Anspruch nehmen. Wir mussten es mühsam er­fragen. Sie haben das zugedeckt und verhindert! (Zwischenruf des Bundesrates Seeber.)

Sechstens: Automatische Befreiung von der Ökostromabgabe für alle Bezieher kleiner Einkommen, die auch GIS-befreit sind. Dazu haben wir heute einen Genehmigungsan­trag eingebracht.

Schauen Sie: Alle diese Punkte sind eigentlich, wenn man darüber nachdenkt, relativ realistisch nachzuvollziehen und vielleicht auch in Verhandlungen zu erledigen. Was aber machen Sie dann wieder, wenn der Bundesrat oder wir als SPÖ nicht zustim­men? – Sie sagen, dann haben wir in Österreich mehr Kohle- und Atomstromimporte durchzuführen. (Bundesrat Rösch: Das ist so, das geht gar nicht anders!)

Lieber Herr Kollege! Du weißt schon, dass alle 130 Biomasseanlagen in Österreich 3,4 Prozent des Stromaufkommens ausmachen! Wenn man jetzt von diesen 47 Anla­gen redet, dann geht es da um knapp 1 Prozent. (Bundesrat Schuster: Man kann es auch schönreden!) Und wenn unsere Energieministerin nicht imstande ist, 1 Prozent zu substituieren, dann ist das ein Armutszeugnis! Das muss ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn Sie immer mit dem Argument kommen, dass von der SPÖ 6 000 Arbeitsplätze – im Zusammenhang mit Zulieferern und so weiter – zerstört werden, dann sage ich Ih­nen: Wir wissen tatsächlich aus der Studie der IG der Biomasseanlagenbetreiber – und Sie haben diese sicherlich auch –, dass es hier um 200 direkte Arbeitsplätze geht und bei den heruntergerechneten 47 Anlagen um 120 Arbeitsplätze. Sie können das dann hier berichtigen, wie auch immer. Es gibt natürlich - - (Bundesrat Bader: Sind 200 Ar­beitsplätze für die SPÖ wurscht?) Nein, das ist nicht wurscht! Aber es besteht ein gro­ßer Unterschied zwischen 6 000 und 200! Das muss man auch einmal sagen.

Dass der bestehende Gesetzentwurf 47 Anlagen rettet, ist auch nicht richtig, denn wir wissen, dass ein Nutzungsgrad von 60 Prozent nicht erreicht werden kann und die Ta­rife auch nicht in Ordnung sind.

Schauen Sie: Es wäre möglich, Punkt für Punkt darüber zu sprechen, und wir werden selbstverständlich auch noch darüber sprechen. Davon bin ich überzeugt.

Dass keine Zeit für eine umfassende Begutachtung bleibt, ist nicht wahr. Wir haben besprochen, dass das möglich ist. Es handelt sich nicht um die Verlängerung des be­stehenden Gesetzes, sondern es handelt sich um die Sonderregelung des Ökostrom­gesetzes. Die Änderung des Ökostromgesetzes soll für eine außertourliche Geldspritze in Höhe von ungefähr 150 Millionen Euro für jene Biomasseanlagen sorgen, deren 13-jäh­riger Fördervertrag von 2017 bis 2019 ausgelaufen ist. (Bundesrat Schuster: Das ha­ben wir schon gehört!) – Ich weiß nicht, ob du das schon gehört hast!

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. (Bundesrat Schuster: Applaus!) – Wenn ihr mit uns geredet hättet, dann hätten wir heute hier eine ganz andere Situation und würden wahrscheinlich alle ein gemeinsames Gesetz beschließen. (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr seid nur eingeschnappt und beleidigt! – Bundesrat Schuster: Und das auf dem Rücken der Bevölkerung!) Aber man nimmt halt die Opposition und auch die jeweiligen Energiesprecher nicht ernst, und zwar nicht nur hier im Bundesrat, sondern auch im Nationalrat. (Bundesrat Rösch: Das ist doch kindisch!)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite