BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 95

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Dieses Ökostromgesetz 2002 wurde unter einer ÖVP-FPÖ-Regierung mit einer Zwei­drittelmehrheit beschlossen, und das heißt, auch mit den Stimmen der SPÖ. Es wurde 2006 mehrmals novelliert, auch mit Zweidrittelmehrheit, auch mit den Stimmen der SPÖ. 2007, 2008, 2009, 2012 und 2017, also auch unter SPÖ-ÖVP-Regierungen, gab es immer wieder Novellen, weil eben angepasst werden musste, und immer gab es ei­ne Zweidrittelmehrheit, weil dieses Gesetz eben eine Zweidrittelmehrheit braucht.

Der Ökostromzuschlag, von dem wir reden und den dieses Ökostromgesetz regelt, ist in dem Sinn keine Steuer. Die 140, 150 Millionen Euro sind keine Mittel aus dem Bud­get, sondern eine Umlage, die jeder Stromkonsument bezahlt.

Geschätzte Damen und Herren, das diskutiere Gesetz ist kein neues Gesetz, sondern eine Verlängerung für über 40 Biomasseanlagen, die das brauchen, weil nach 13 Jah­ren ein Fördersystem oder eine Förderzusage abläuft. Es ist wirklich schwer zu verste­hen, wozu man eine Begutachtung für ein Gesetz braucht, das bestens bekannt ist. (Bundesrat Weber: Wozu auch Experten anhören?!)

Ein Fortbestand dieser Anlagen ist notwendig. Wenn wir das 100-Prozent-Ziel errei­chen wollen, dann müssen wir den Fortbestand bestehender Anlagen unterstützen, und dafür brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit. Ich bedanke mich bei den Grünen, die diesen Weg mitgehen.

Kollege Novak hat uns erklärt, dass wir da in Österreich von 1 Prozent des Stroms re­den. Kollege Brunner meint, es könnte ein bisschen mehr sein, aber 1 Prozent ist es mindestens. Es liegt in Ihren Händen, in den Händen von 21 SPÖ-Bundesräten, über 1 Prozent des österreichischen Strombedarfs zu entscheiden. Es liegt sogar in der Hand eines einzelnen Bundesrates, über 1 Prozent zu entscheiden. Es irritiert mich, wenn Sie sagen: Wir sind für Ökostrom, wir waren es gestern, wir sind es morgen. – Seien Sie es doch auch heute, bitte! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Wir haben ein klares Ziel, nämlich ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, um bestehende Anlagen und neue Anlagen entsprechend in ein Gesamtkonzept einzubinden. Wir brauchen unsere Biomasseanlagen, um die es heute geht, um die Importabhängigkeit zu reduzieren, Arbeitsplätze zu sichern und für regionale Wertschöpfung zu sorgen. Wir brauchen sie auch für die Landwirtschaft, weil wir ein Problem mit sehr viel Schad­holz durch den Borkenkäfer im vergangenen Jahr haben, und genau dieses Schadholz kann in den Biomassewerken verstromt und in thermische Energie umgewandelt wer­den.

Es ist ein Gebot der Vernunft, bestehende Anlagen vor dem Ruin zu bewahren, und ei­ne Demonstration der Unvernunft, dies aus Parteikalkül nicht zu tun. Allein in Nieder­österreich geht es um 14 Anlagen, 1 290 Arbeitsplätze, die circa 140 000 Haushalte versorgen. Liebe KollegInnen aus Niederösterreich, bitte sagen Sie Ihren Firmen, Ihren Ökoanlagenbetreibern, sagen Sie den Mitarbeitern dort, ob das jetzt in St. Pölten ist, ob das in Aspangberg ist, dass Sie diese Anlagen nicht weiter unterstützen wollen! Sa­gen Sie aber nicht, dass zu wenig ist, was auf dem Tisch liegt, denn es ist dasselbe, was es bisher war! Es geht nur um eine Verlängerung. Sie müssen erklären, warum diese Anlagen geschlossen werden sollen.

Ich darf Herrn Landeshauptmann Kaiser zitieren. Er hat gesagt: „Es geht mir nicht bes­ser, wenn es anderen schlechter geht.“ – Es geht niemandem von uns besser, wenn es 42 Anlagenbetreibern und Anlagen schlechter geht – im Gegenteil!

In dieser Gesetzesvorlage ist auch enthalten, dass jene Haushalte, die sich wirklich et­was schwerer tun, möglicherweise 300 000 Haushalte, von der Ökostromabgabe gänz­lich befreit werden und dass damit ein Beitrag zur Bekämpfung der Energiearmut ge­leistet wird. Erklären Sie den Menschen auch das!

 


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