BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 126

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einem Bier erklären. Jetzt verstehe ich es noch nicht, aber es könnte ja sein, dass es noch wird. (Bundesrat Weber: Wir geben gerne Nachhilfe!)

Der nächste Punkt dieses Gesetzes, über den ihr als soziale Partei, die ihr zu sein vor­gebt, gar nicht gesprochen habt, ist die Möglichkeit für Hausärzte und vor allem für Frauenärzte, eine Blaulichtgenehmigung zu bekommen, und zwar relativ unproblema­tisch mit einem geringen Verwaltungsaufwand. Das gibt Sicherheit für Mutter und Kind, wenn es zu einem Notfall kommt, weil – und das sollten Sie eigentlich wissen – die Hausgeburten zunehmen. Insgesamt sind derzeit bereits 1,5 Prozent der Geburten Hausgeburten. Diese Zahlen sind im Steigen. (Heiterkeit und Zwischenrufe der Bun­desrätinnen Kahofer und Schumann.) – Ich weiß jetzt nicht, was lustig ist. Wenn Sie aber ein Problem bei einer Geburt haben und der Arzt, der Kinderarzt oder die Hebam­me können nicht rechtzeitig kommen, finde ich das nicht so klass. Dafür eine Blaulicht­genehmigung zu bekommen – die Sie ablehnen, wohlgemerkt, das soll man auch ein­mal erklären, Sie lehnen das ab –, ist eine natürliche Sache. Dem ist nur zuzustimmen und nichts anderes.

Kinder im Straßenverkehr, die Änderung der Kindersitzpflicht, ist ein weiteres Thema. Aus Erfahrung weiß man jetzt, dass man mit einer Körpergröße von 1,35 Meter in Wirk­lichkeit nicht mehr klass auf irgendeinem Kinderhilfssitz sitzt, sondern bereits angegur­tet fahren kann. Das war bis jetzt nicht möglich, jetzt ist es möglich. Das ist eine ganz, ganz wichtige Sache meiner Meinung nach – für Sie (in Richtung SPÖ) ja nicht.

Als letzten Punkt – und dann bin ich schon beim Schluss – spreche ich die nachträg­liche Deaktivierung und Manipulierung von Abgassystemen, Chiptuning, an. Es ist ein Thema, das für manche sicher nicht so klass ist, wenn sie ihr Auto jetzt nicht mehr auf­chippen können. Wir wissen aber, dass wir mit diesem Aufchippen auch die Emissions­werte des Fahrzeuges verändern, und dem wird in Zukunft ein Riegel vorgeschoben. Diese Gesetzesänderung ist im Sinne des Umweltschutzes und der Verringerung von Emissionen eine ganz wichtige. Das ist der Grund, warum wir vernunftbezogen diesem Gesetzentwurf zustimmen werden. Ich bedanke mich für diese Gesetzesänderung vor allem bei Bundesminister Norbert Hofer und auch bei Ihnen, Frau Bundesminister. Wir werden diesem Entwurf natürlich gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.41


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Elisabeth Köstinger. – Bitte, Frau Bundesministerin.


15.41.28

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Wir diskutieren die Änderung der vorliegenden 36. KFG-Novelle, die vor allem zum Ziel hat, zeitgemä­ße und auch notwendige Adaptierungen des Kraftfahrgesetzes vorzunehmen. Schwer­punktmäßig können folgende Punkte herausgestrichen werden.

Das ist zum Ersten, dass in Zukunft bei Verkehrskontrollen die Verwiegung der Achs­lasten und des Gesamtgewichts von Fahrzeugen dynamisch erfolgen soll. Weiters wird nach dem Vorbild der StVO über die Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen die Grundlage für eine automationsunterstützte Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die zulässigen Gesamtgewichte, Achslasten und Abmessungen der Fahrzeuge geschaffen.

Zum Zweiten häufen sich ja leider die Betrugsfälle durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen beziehungsweise unzulässige Veräußerungen. Daher soll vor der Ausstel­lung eines Duplikats eines Fahrzeuggenehmigungsdokuments beziehungsweise des Datenauszugs aus der Genehmigungsdatenbank zwingend eine Abfrage über eine da-


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