12.36

Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Minister! Meine Kollegin Klara Neu­rauter hat über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes berichtet. Ich wer­de das in ähnlicher Form über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 tun. Der Verwaltungsgerichtshof garantiert den Anspruch der Bürgerin­nen und Bürger auf Rechtssicherheit im Umgang mit der Verwaltung. Als höchste Rechtsschutzinstanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungsbehörden si­cher. Es geht um Vertrauen und um Sicherheit.

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 wurde von der Vollversammlung des Verwal­tungsgerichtshofes am 27. April 2018 beschlossen. Er zeigt auf, dass 2017, im vier­ten Jahr des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit, etwa 7 300 neue Rechts­sachen angefallen sind. Das ist eine Steigerung von 43 Prozent gegenüber dem Vor­jahr. Ich wiederhole die Zahl: eine Steigerung von 43 Prozent; also die Arbeit ist fast um die Hälfte mehr geworden.

Aus den früheren Jahren waren zu Beginn des Jahres 2017 noch nahezu 2 100 Ver­fahren offen. Insgesamt konnten 2017 rund 6 600 Verfahren abgeschlossen werden. Zum Jahresende 2017 waren damit insgesamt etwa 2 800 Verfahren anhängig. Die Anzahl der zum Jahresende offenen Fälle ist gegenüber dem Vorjahr um circa 32 Pro­zent gestiegen. Interessant ist auch die durchschnittliche Verfahrensdauer der im je­weiligen Jahr enderledigten Verfahren. Das waren im Jahr 2014 10,6 Monate. Im Jahr darauf waren es 8,9 Monate. Im Jahr 2016 wurde ein Verfahren in 6,9 Monaten erledigt und im Jahr 2017 hat sich die Verfahrensdauer auf 4,6 Monate verringert. In drei Jah­ren ist also die durchschnittliche Verfahrensdauer um die Hälfte gesenkt worden.

Die anfallbezogen häufigsten Materien im Berichtsjahr 2017 hat Kollege Spanring schon sehr genau aufgeführt. Da steht das Thema Asylrecht mit 2 321 Fällen ganz oben an der Spitze. Die Daten sind schon genannt worden, ich möchte sie nicht noch einmal wiederholen. Aber 2017 waren erstmals seit Einführung des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anfallszahlen höher als die Erledigungszahlen. Das ist auf die vielen Anträge betreffend das Thema Asyl zurückzuführen.

Aufgrund der hohen Anfallszahlen findet im Verwaltungsgerichtshof eine Personalauf­stockung statt, und zwar wird seit 1. Juli 2018 bis Ende 2019 Personal aufgenommen, um den Rückstau der vielen Anträge rascher aufzuarbeiten. Um das auch gleich zu klären: Ob diese Personalaufstockung auch über das Jahr 2019 hinaus erforderlich sein wird, kann erst aufgrund der Entwicklung des kommenden Jahres abgeschätzt werden.

Danke an Präsident Dr. Rudolf Thienel und sein Team, das unermüdlich und sehr en­gagiert mit einer teilweise schwierigen, dafür aber sehr konsequenten Arbeit die vielen Fälle aufarbeitet und löst. Ich ersuche um Zustimmung für diesen Bericht und bedanke mich herzlich bei Justizminister Moser für seine Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.41

Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Dr. Josef Moser. Ich erteile ihm dieses.