garn gerade Artikel-7-Verfahren laufen, gelungen ist, sehr wohl Schritte zu setzen, die gezeigt haben, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auch in diesen Ländern ein Anliegen ist. Das hat auch dazu geführt, dass alle Länder den Entscheidungen zugestimmt haben, die in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Überstellung von Straftätern in ihr Heimatland – etwa nach Rumänien oder in andere Länder –, Haft in der Heimat, möglich ist.
Sie haben recht, wenn Sie ausführen, das sei keine Erfindung von mir und keine neue Erfindung, dass man von Haft in der Heimat spricht. Es ist schon lange her, dass man darauf Bezug genommen hat – aber leider wurde Haft in der Heimat nicht gelebt beziehungsweise konnte sie aufgrund der rechtsstaatlichen Standards nicht durchgeführt werden. Wir müssen daher einen besonderen Fokus darauf legen, dass Rechtsstaatlichkeit und gegenseitiges Vertrauen gestärkt werden.
Ein Punkt, der wichtig ist, wenn man versucht, andere zu überzeugen, war auch etwas, das Sie, Herr Bundesrat Schennach, im Zusammenhang mit der Brüssel-IIa-Verordnung angesprochen haben. Es wurde nämlich schon in den Neunzigerjahren in Tampere darauf Bezug genommen, dass es notwendig ist, die Verfahren bei Kindesentführungen, die mehrere Jahre gedauert haben, zu verkürzen. Das war nicht möglich, weil alle 28 Staaten zustimmen müssen, damit es zu dieser Weiterentwicklung im Zivilrecht kommt. Wir haben es geschafft. Nach langen Verhandlungen, nach schwierigen Verhandlungen, nachdem ich in ganz Europa herumgereist bin, haben wir es geschafft, jetzt die Brüssel-IIa-Verordnung zu verabschieden. Diese legt fest, dass in Zukunft Verfahren im Bereich der Kindesentführung nicht länger als 18 Wochen dauern dürfen und die Vollstreckung nicht länger als sechs Wochen.
Ich glaube, das ist der Weg, den wir brauchen: Wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in die Augen sehen wollen, wenn wir unsere Unternehmen stärken wollen, brauchen wir Europa und müssen einen Beitrag dazu leisten. Es freut mich daher auch, dass wir im Rahmen der noch kommenden Debatte, in der es um die Jahresvorschau geht, ausführen können, warum gerade diese Arbeit, diese Dossiers, die wir angenommen haben, zu einer Weiterentwicklung und auch zu einer Stärkung Europas führen werden.
Es sind im Rahmen der Debatte auch Themen angesprochen worden, die mein Ressort in Bezug auf die Innenpolitik betreffen. Sie haben recht – das hat Frau Bundesrätin Mühlwerth angesprochen –, dass auch die Justiz sich den Herausforderungen zu stellen hat. Die Justiz hat dabei die Aufgabe, Sicherheit zu schaffen und nicht Unsicherheit zu schüren, dementsprechend betreiben wir im Bereich der Justiz auch diese Politik, die vom Bundeskanzler und vom Koalitionspartner voll mitgetragen wird.
Unser Thema ist, Sicherheit zu schaffen und in diese Richtung auch das Recht weiterzuentwickeln, wenn es notwendig ist. Da ist auch wieder ein Punkt: Sie können sicher sein, dass jede Entwicklung, die stattfinden wird, im Rahmen der Menschenrechte geschehen wird – dazu stehe ich –, und eine Abweichung von Menschenrechten oder eine Beeinträchtigung der Menschenrechte kommt für mich und insbesondere auch für den Bundeskanzler nicht in Betracht. Ich glaube, es ist wichtig, das hier auch zu erwähnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Koller.)
Einige Themen sind noch erwähnt worden, ganz kurz: Digitalisierung, Beschleunigungsgebot, Verbandsklage, um nur ein paar zu nennen – diese Themen stehen auf der Tagesordnung. Die Digitalisierung wird vorangetrieben, es soll noch heuer ein voller Zugang zur elektronischen Akteneinsicht, zur Erkundigung über den Verfahrensstand kommen. Eine interaktive digitale Bürgerplattform ist geplant, und was wir diesbezüglich auf Europaebene bereits beschlossen haben oder noch vorantreiben könnten, werde ich dann später noch ausführen. Beim Beschleunigungsgebot sind wir auch
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