Wir haben heute gehört, dass die vorgelegte Lösung festlegt, dass Krisenpflegeeltern, die Kinder weniger als 91 Tage betreuen, künftig kein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Dadurch können sich die meisten Krisenpflegeeltern diese verantwortungsvolle und aufwendige Tätigkeit eben schwerer leisten. Das ist für die SPÖ-Fraktion unverständlich! Sie haben ausgeführt, dass das auch zutrifft, wenn die Kinder keine Geburtsurkunde haben. – Wenn die Krisenpflegeeltern allerdings ab dem ersten Tag das Geld erhalten, dann ist es wurscht, ob die Kinder eine Geburtsurkunde haben oder nicht!
Es ist für die SPÖ-Fraktion unverständlich, dass an Krisenpflegeeltern, die bereit sind, sich für die Krisenbetreuung speziell auszubilden und spezielle Umstände in Kauf zu nehmen, um bei familiären Notfällen rasch und zuverlässig helfen zu können, das Kinderbetreuungsgeld nicht ab dem ersten Tag ausbezahlt wird. Die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes ab dem ersten Tag wäre der richtige und beste Weg, und das wäre auch der Weg der vollen Anerkennung und Wertschätzung dieser Leistungen der Krisenpflegeeltern anstatt nur schöner Worte. (Beifall bei der SPÖ.)
Ebenso ist unsere Fraktion der Meinung, dass das Kind speziell nach der Geburt beide Elternteile braucht, und fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat mit Kündigungsschutz ein. Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag wurde im Nationalrat eingebracht, aber leider durch die Regierungsparteien abgeschmettert. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesem Gesetz eben nicht zustimmen. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)
Dieses Gesetz hätte auch Luft nach oben gehabt, um diese Dinge zu regeln und Besserstellungen zu erreichen.
Geschätzte Damen und Herren! Die Frau Bundesminister für Frauen, Familien und Jugend, Frau Bogner-Strauß, hat bereits im Sommer 2018 versprochen, dass das Geld für Krisenpflegeeltern nicht gekürzt wird und diese in Zukunft auch Kinderbetreuungsgeld bekommen, und zwar selbst dann, wenn sie die Kinder weniger als drei Monate haben. Das hat sie selbst gesagt.
Weiters hat sie im Parlament die Aussage getätigt, dass noch vor Dezember 2018 ein diesbezüglicher Gesetzesantrag vorliegen wird, um das zu reparieren. – Jetzt haben wir schon März 2019!
Das war aber wieder einmal – und das muss ich kritisieren – ein Initiativantrag von ÖVP und FPÖ. Das heißt, dieser Antrag wurde kurzfristig eingebracht, ohne Begutachtung, ohne Diskussion, ohne die Möglichkeit, da Experten einzubeziehen. (Bundesrat Längle: Das ist ganz normal im parlamentarischen Verfahren! Das ist gesetzeskonform!) – Schön langsam bekommt das aber wirklich System, und das bedauere ich persönlich sehr, denn das ist demokratiepolitisch sehr bedauerlich, Herr Kollege Längle! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Längle: Wir arbeiten stringent!)
Die SPÖ hat weitere Gespräche gefordert, und sie hat nicht umsonst einen Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht, dass dieses Geld ab dem ersten Tag zustehen soll. Sie hat auch einen Entschließungsantrag eingebracht, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die in einem ersten Schritt einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat für alle Väter inklusive Kündigungsschutz vorsieht. – Leider sind beide Anträge nicht angenommen worden. (Bundesrätin Mühlwerth: Warum habt ihr den Papamonat nicht schon längst eingeführt?) – Sie werden immer wieder fragen: Warum wurde das und jenes nicht getan? (Bundesrat Samt: Verschlafen!) Das Wichtige ist: Sie sind jetzt in der Regierung! Sie können das ab heute machen! Wir sind dazu bereit. Wir werden die Zustimmung dafür geben. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Steiner: Guten Morgen! Guten Morgen!)
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