BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 43

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Zu den Krisenpflegeeltern haben wir heute schon einiges gehört, und ich möchte wirk­lich nichts ergänzen, weil das richtig war, was meine Kollegin und was Sie, Frau Kol­legin, gesagt haben: Krisenpflegeeltern übernehmen in diesem Zusammenhang eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe.

Ich habe mich ein bisschen in der Steiermark umgehört: Dort beträgt die grundsätzliche Dauer, die genehmigt wird, sechs Monate, und man kann noch einmal um eine Verlän­gerung um drei Monate ansuchen. Aber in Fällen, in denen schon eine längere Betreu­ungszeit abzusehen ist, wird eben bereits eine Dauerpflegefamilie gesucht. Oft muss rasch reagiert werden. Die Betroffenen sind meist alleinerziehende Mütter mit wenig oder keinem familiären Rückhalt.

Ich habe mich umgehört, denn ich war lange bei uns im Sozialhilfeverband im Vorstand und meine Nichte Martina arbeitet in diesem Bereich, im Sozialressort einer Bezirks­hauptmannschaft in der Steiermark. Sie sagt: Abgesehen von den Tragödien, die na­türlich passieren, wenn man das Kleinkind nicht gleich mit nach Hause nehmen kann, welche Umstände auch immer dazu beitragen, dass das nicht geht: Öfters muss ein Baby wirklich über Nacht zu Krisenpflegeeltern gegeben werden, und diese müssen dann sofort im Hinblick auf ein Gitterbett, auf Nahrung und so weiter reagieren.

In der Steiermark haben wir die Lösung, dass die Leute über die Organisation A:pfl ge­ringfügig beschäftigt werden.

Richtig ausgeführt: Man braucht mehrere dieser Kinder, um eine Vollzeitbeschäftigung zu erreichen. Hier bräuchte es wirklich einen Anstoß, das neu und besser zu regeln. Mit Stichtag 31.12.2018 waren in der Steiermark 99 Personen als Pflegeeltern bezie­hungsweise Krisenpflegeeltern angestellt. Vom Pflegeelternverein konnte ich erfahren, dass 2018 in der Steiermark 198 Kinder auf einem Krisenpflegeplatz untergebracht wa­ren, und ein Viertel davon weniger als 91 Tage. Das ist zwar keine große Zahl, aber ein Viertel dieser Krisenpflegeeltern sind eben davon betroffen und erhalten dieses Betreu­ungsgeld nicht.

Die Aussage der Frau Ministerin, das zu evaluieren, nehmen wir natürlich freudig auf. Sie hat aber gesagt, dass sie sich zumindest drei Jahre Zeit nehmen wird, um das zu machen – das hat sie im Nationalrat so gesagt. Man sieht also schon, dass manche Kolleginnen und Kollegen in den Regierungsparteien dem Gesetzestext selbst auch kritisch gegenüberstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch das zweite Thema, das ich angeschnitten habe, ist für uns ein ernstes Thema: Eltern, die nach der Geburt das Baby noch nicht mit nach Hause nehmen dürfen, müssen, um den Familienzeitbonus, also den Papamonat, dennoch in Anspruch nehmen zu können, nachweisen – es muss also vom Kranken­haus bestätigt werden –, dass beide, Mama und Papa, das Baby vier Stunden pro Tag betreuen und pflegen. Das ist praktisch einfach nicht möglich! Ist es nicht so, dass El­tern gerade in dieser frühen Phase sowieso leiden, wenn sie dauerhaft von ihren Kin­dern getrennt sind? Krankenhausabläufe sind zu Recht streng, und diese Regelung ist für die Eltern und auch – wie ich sagen muss – für das Personal im Krankenhaus eine Bürde, fast eine Schikane.

Der Papamonat soll doch auch der Frau nach der Geburt zugutekommen, und die Mut­ter kann die Unterstützung durch den Papa auf jeden Fall gebrauchen, egal, ob sie selbst noch im Spital sein muss oder das Baby noch im Spital ist. Und in diesem Sinn wurde ein entsprechender Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht, der aber, wie schon erwähnt, erfolglos geblieben ist.

Meine Damen und Herren! Es gibt Luft nach oben. Leider können wir der vorliegenden Regelung nicht zustimmen. Die SPÖ wird dagegen stimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

11.02


 


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