BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 45

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war auch vor dem OGH-Urteil der Fall. Außerdem steht den Krisenpflegeeltern auch die Familienbeihilfe zu.

Wir reparieren dieses Gesetz heute also ganz im Sinne der Krisenpflegeeltern. Wir stellen den ursprünglichen Zustand her.

Jetzt aber noch ein Punkt, der bislang ein bisschen zu kurz gekommen ist: Wir sind gesetzlich, verfassungsrechtlich im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, auch dazu ver­pflichtet, leibliche Eltern, Pflegeeltern, auch Adoptiveltern und Krisenpflegeeltern gleich zu behandeln, und da fallen eben diese 91 Tage hinein.

Sehr häufig kam die Frage: Warum überhaupt diese 91 Tage? Warum können wir das Geld nicht ab dem ersten Tag ausbezahlen? – Der Grund ist, dass wir dem Gleich­heitsgrundsatz unterworfen sind und in dieser Zeit geprüft werden muss, ob diese Fa­milien die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld überhaupt er­füllen. Das betrifft wesentliche Punkte, die ich erwähnen möchte: Es wird unter ande­rem geprüft, ob die Eltern dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Es wird geprüft, ob die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemacht werden. Es wird geprüft, ob die Zuverdienstgrenze eingehalten wird. Das ist ein sehr komplexes Gebiet, und es sind in diesem Zusammenhang auch andere Themen relevant, wie unter anderem Auf­enthaltsrichtlinien.

Entscheidend für die Eltern ist letztlich, dass das Geld rückwirkend ab dem ersten Tag bezahlt wird, an die leiblichen Eltern ab dem Tag der Geburt und an die Krisenpflege­eltern ab dem ersten Tag der Betreuung. Außerdem werden – das hat meine Kollegin schon erwähnt – auch alle, die den Anspruch seit dem OHG-Urteil verloren haben, das rückwirkend bekommen. Es verliert also niemand etwas. Es wird auch nichts gekürzt. Meines Erachtens ist das Gegenteil der Fall.

Ich darf noch einmal anmerken, weil heute einmal von Bestrafung geredet wurde: Für mich ist das alles andere als eine Bestrafung! Ich danke, auch wenn sie heute nicht hier ist, Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß und stellvertretend der Regierung für diese wirklich kompetente und rasche Reparatur des Gesetzes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Am Rande – darauf ist man auch eingegangen – wurde der Evaluierungszeitraum er­wähnt, dem diese Regelung jetzt unterworfen ist. Die Bundesministerin wird sich dafür drei Jahre Zeit nehmen, und ich kann das nur begrüßen. Das ist klug und das ist auch ehrlich. Ich denke, dass es unerlässlich ist, in der politischen Arbeit für Qualitätsent­wicklung und auch für Qualitätssicherung zu sorgen. Es geht darum, nachzufragen, sich zu vergewissern, zu schauen, ob etwas funktioniert und wo wir bessere Lösungen finden können und letztlich auch zu steuern.

Das ist doch unser aller politischer Anspruch. Wir müssen gemeinsam effektivere Lö­sungen finden. Es muss ein klares Ja auch im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes geben. Diesbezüglich müssen wir uns einig sein. Meinerseits gibt es ein klares Ja. Ich finde das richtig und gut, und ich danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.09


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich er­teile es ihr.


11.09.19

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle fest: Was die Wertschätzung


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