BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 47

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nämlich wie viel sie innerhalb und wie viel sie außerhalb des Zeitrahmens des Kinder­geldbezuges verdient hat.

Dazu muss aber auch noch gesagt werden: Sie wurde von der SVA nie dazu aufge­fordert, das zu tun, und nach der Rückzahlungsaufforderung gab es für diese Frau kei­ne Möglichkeit mehr, mit Unterlagen die Korrektheit ihres Anspruchs – weil wir darauf ja alle sehr viel Wert legen – nachzuweisen. Demgegenüber hat zum Beispiel die SVA, die Gegenseite, aber sehr wohl die Möglichkeit, innerhalb von fünf Jahren Rückzahlun­gen zu fordern. Da besteht also ein absolutes Ungleichgewicht.

Wir haben dann festgestellt, dass die Mütter beziehungsweise die Eltern, die bezugs­berechtigt sind, nach diesen zwei Jahren kein Beleg- und Beweisrecht mehr haben. Und der Fall dieser Steirerin ist, wie wir festgestellt haben, bei Weitem kein Einzelfall. Es gibt unzählige solcher Fälle in ganz Österreich.

Beispielsweise musste eine freie Grafikerin aus Wien plötzlich aus heiterem Himmel 9 000 Euro zurückzahlen. Es handelt sich diesfalls um eine Selbstständige. Wie wir aber wissen, sind Selbstständige nicht immer Krösusse, sondern oft sind sie kleine Selbstständige, die mit ihren Einkünften teilweise ohnehin nicht über die Runden kom­men, und wir haben auch das Problem der Scheinselbstständigkeit und, und, und. Wir sprechen da also keineswegs von Großverdienerinnen und -verdienern, sondern von Menschen, die es im Leben ohnehin schwer haben, und diese werden dann plötzlich aufgefordert, hohe Summen nachzuzahlen.

Betroffen sind rund 3 500 Familien in ganz Österreich. Wir haben wieder einmal keine genauen Zahlen, aber jedenfalls sind nicht wenige dann tatsächlich mit solchen Rück­zahlungsforderungen konfrontiert, nämlich ungefähr 500 bis 1 000, und das bringt die­se Menschen natürlich in Bedrängnis.

Das wirklich Skandalöse ist, dass nach glaubhaften Aussagen eines Bediensteten der SVA – und „Der Standard“ hat auch darüber berichtet – das Ministerium für Frauen, Familien und Jugend die SVA sogar explizit angewiesen hat, Selbstständige nicht mehr über fehlende Unterlagen beziehungsweise über diese Vorlagepflicht insgesamt zu in­formieren. Insbesondere das hat zu einem Ansteigen der Zahl der Fälle geführt, und das hat natürlich immense Folgen für die Betroffenen. Da braucht es wirklich dringend eine Lösung, dass die erforderlichen Unterlagen auch nachgereicht werden können.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld – Schluss mit den Schikanen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 584/A

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass BezieherIn­nen von Kinderbetreuungsgeld, die vor Ablauf der zweijährigen Frist keine Aufforde­rung erhalten haben, die Möglichkeit bekommen fehlende Unterlagen für eine erforder­liche Abgrenzung erwirtschafteter Einkommen während eines Bezugs von Kinderbe­treuungsgeld nachzureichen. Eine entsprechende Beratungs- und Informationsoffensi-


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