BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 48

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ve soll unverzüglich sowohl für Selbständige als auch unselbständig Beschäftigte um­gesetzt werden.“

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Bitte geben Sie sich wenigstens da einen Ruck! – Vielen herzlichen Dank für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

11.17


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Der von den BundesrätInnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen ein­gebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rückforderungen von Kinderbetreuungs­geld – Schluss mit den Schikanen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Moser. – Bitte.


11.18.18

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es ist mir eine besondere Freude, gerade bei diesem Thema Bundesministerin Bog­ner-Strauß vertreten zu können, weil das eine absolut wichtige Materie ist. Sie, Frau Bundesrätin Ecker, haben gerade auch mit persönlicher Betroffenheit angesprochen, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss.

Genau mit dieser Regierungsvorlage beziehungsweise dem Antrag, der heute zur Ab­stimmung steht, wird diesfalls etwas getan. Es wird ein Nachteil beseitigt, der dadurch entstanden ist, dass der Oberste Gerichtshof in Zusammenhang mit dem Unterhalts­recht festgestellt hat, dass Krisenpflegeeltern eben keine Eltern im Sinne des Allge­meinen Bürgerlichen Gesetzbuches sind, da zu dem Kind keine kindähnliche Bezie­hung bestehe. Diese Rechtsprechung hatte auch zur Folge, dass für Krisenpflegeeltern mangels Erfüllung des Elternbegriffs kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr bestand. Gerade mit dieser Vorlage soll dieser Nachteil beziehungsweise die beste­hende Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

Es ist klar, dass man in die Richtung geht und sagt: Ich will mehr! Ich glaube aber, die­se Vorlage geht in die Richtung, dass der Nachteil beseitigt wird und Krisenpflegeeltern mit Eltern gleichgestellt werden. Deshalb wäre es sicherlich zweckmäßig und notwen­dig, dass Sie gerade dieser Vorlage auch Ihre Zustimmung geben, obwohl ich – so wie sicherlich auch die Frau Bundesministerin – Verständnis dafür habe, dass in diesem Bereich sehr wohl noch weitere Maßnahmen notwendig sein werden.

Ich möchte auch erwähnen, dass es gerade der Frau Bundesministerin, wie ihre Aus­führungen auch immer zeigen, ein besonderes Anliegen ist, dass unsere Kleinsten und gleichzeitig Schwächsten bestmöglich betreut, begleitet und auch unterstützt werden. Es ist ganz klar, und ich glaube, das steht außer Streit, dass gerade Kinder aus Krisen­familien in vielen Fällen traumatisiert sind und versorgt, gefördert und gleichzeitig auch gestärkt werden müssen. Gerade in diesem Zusammenhang ist diese Vorlage, die heute auf der Tagesordnung steht, wichtig, weil dadurch zum einen sehr wohl die Aner­kennung der Krisenpflegeeltern wiederum in den Mittelpunkt gerückt wird und zum an­deren gleichzeitig der Nachteil, der derzeit besteht, beseitigt wird.

Angesprochen wurde, dass das sehr lange gedauert hat und nach dem Urteil des OGH nicht rechtzeitig angegangen wurde. Ich möchte dazu erwähnen, dass diese Vorlage auch vorsieht, dass rückwirkend ab 1. Juli 2018 der Status, der vor der Rechtspre-


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