BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 49

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chung des OGH bestanden hat, wiederhergestellt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt, damit den Krisenpflegeeltern kein Nachteil entsteht.

Ein Punkt ist auch noch zu erwähnen, der der Frau Bundesministerin ein besonderes Anliegen ist: die Gesetzesreparatur zum Thema Familienzeitbonus für Frühchen. Der Familienzeitbonus kann in Zukunft in Anspruch genommen werden, wenn Eltern und Kind einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Das macht Sinn, da der Vater sowohl die Mutter als auch das Kind unterstützen und dadurch eine innige Beziehung früh aufge­baut werden soll. Wir haben aber derzeit das Problem, dass in einigen Fällen bei Spi­talsaufenthalten aufgrund einer Frühgeburt keine Möglichkeit für einen Familienzeitbo­nus bestanden hat, weil sich das Kind im Krankenhaus aufgehalten hat. Deshalb wird in Zukunft der Anspruch auf Familienzeitbonus auch Vätern zustehen, wenn sich das Frühchen im Krankenhaus befindet, denn dadurch soll bereits eine frühzeitige Bindung mit dem Nachwuchs eingegangen werden.

Wie Sie sehen, werden in diesem Bereich wichtige Schritte gesetzt, und es ist auch be­reits angesprochen worden, dass gleichzeitig eine Evaluierung durchgeführt wird, und zwar insbesondere betreffend das Kinderbetreuungsgeldkonto und den Familienzeitbo­nus. Nach Vorliegen der Evaluierung wird es sicherlich zweckmäßig sein, noch weitere Schritte zu setzen beziehungsweise Maßnahmen zu adaptieren.

Ich appelliere also noch einmal, gerade dieser Vorlage, nachdem sie einen Nachteil beseitigt und wieder Gleichbehandlung herstellt, zuzustimmen, wohl wissend, dass aus Ihrer Sicht sehr wohl noch Maßnahmen gesetzt werden sollten. Ich würde daher auch im Sinne der Frau Bundesministerin ersuchen, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu ge­ben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.22

11.22.50


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Rückforderungen von Kinder­betreuungsgeld – Schluss mit den Schikanen“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

11.23.422. Punkt

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Jus­tiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2019 sowie des Achtzehn­monatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes (III-675-BR/2019 d.B. sowie 10132/BR d.B.)


 


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