Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend die Jahresvorschau des BMVRDJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2019 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 12.3.2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2019 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes (III-675-BR/2019 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer hier und via Livestream! Von diesem emotionalen Thema komme ich nun zu einer trockenen Materie, die aber auch sehr wichtig ist.
Bundesminister Moser stellt in seinem Bericht über die EU-Jahresvorschau klar, dass die bereits während der österreichischen Ratspräsidentschaft von seinem Ressort verfolgte Initiative zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa im Brennpunkt bleiben soll. Das trifft ebenso für sämtliche Anstrengungen zur Einführung und Erhaltung hoher Standards im Bereich der Grund- und Menschenrechte zu. Das gelte es in der Union zu verteidigen und auszubauen. – Dieser Aussage im Bericht kann man in jeder Weise zustimmen.
Die Europäische Union will auch im Jahr 2019 weiter an der Vollendung eines Rechtsraums, der auf gegenseitigem Vertrauen basiert, und der Stärkung der Grundrechte arbeiten, wobei auch die Umsetzung der Sicherheitsunion einen dauerhaften Vorrang bilden wird. Dieses gegenseitige Vertrauen muss sich aber auf ein gleich hohes Niveau der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stützen können.
Für Österreich ist die im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission angekündigte Vollendung der Sicherheitsunion besonders wichtig. Unter anderem sollen die Vorschläge für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel angenommen werden. Geplant sind außerdem Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sowie die Erweiterung des Mandats der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus.
Österreich unterstützt alle Maßnahmen zur Vollendung der Sicherheitsunion, denn damit engt die EU das Operationsfeld für Terroristen deutlich ein. Die angestrebte Verbesserung des Europäischen Strafregistersystems konnte bereits durch eine Einigung
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