mit dem Europäischen Parlament noch unter dem österreichischen Ratsvorsitz im Dezember 2018 erreicht werden. Aufgrund der anhaltenden Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten will die Kommission überdies eine schon länger angekündigte Initiative zur weiteren Stärkung des 2014 geschaffenen Rechtsstaatlichkeitsrahmens vorlegen.
Aus dem aktuellen Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft Rumäniens, Finnlands und Kroatiens hebt der Bericht vor allem das Bekenntnis zur weiteren Stärkung der internationalen justiziellen Zusammenarbeit sowohl im Zivilrechtsbereich als auch im Strafrechtsbereich hervor. Dies soll insbesondere durch Erweiterung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung geschehen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt bei der Erleichterung der grenzüberschreitenden Erlangung elektronischer Beweismittel und der Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Es wird vor allem auch um die Bekämpfung und Prävention von Radikalisierung und Extremismus und um verstärkte Bemühungen betreffend die Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet gehen.
Im Bericht des Herrn Bundesministers heißt es weiter, dass die europäische Justizpolitik einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen leiste, wie etwa der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität insgesamt, aber auch der Unterwanderung der europäischen Grundwerte durch Eingriffe in rechtsstaatliche Prinzipien. Es ist klar, dass eine europäische Justizpolitik im Kampf gegen die Unterwanderung der gemeinsamen Grundwerte notwendig ist. Dazu ist es – wie bereits betont – unabdingbar, dass ein hohes Niveau in der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten entsteht. Jedes Land soll seine Defizite selbst erkennen und beheben. Um europäische Instrumente zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger auch in der Praxis bestmöglich einsetzen zu können, ist eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche notwendig, gepaart mit Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und Implementierung.
Dieser begrüßenswerte Ansatz findet seinen Niederschlag im aktuellen Arbeitsprogramm der Kommission und der Triopräsidentschaft. Das aktuelle Präsidentschaftstrio übernimmt in weiten Teilen die Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes, was sehr erfreulich ist und zeigt, dass wir gut gearbeitet haben.
Die von Bundesminister Josef Moser eingeleiteten Initiativen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Europa sollten weiter im Mittelpunkt bleiben. Wichtig ist aber auch das Bemühen um einen angemessenen sozialen Ausgleich. Dieser Wert sollte in der Union verteidigt und ausgebaut werden. Wie wir vorgestern im Ausschuss auch diskutiert haben, ist es schwierig, Prognosen abzugeben, was bis zur EU-Wahl noch möglich ist.
Betreffend den Europäischen Staatsanwalt gibt es noch Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung, wobei sich Österreich sowie das EU-Parlament für die so hoch qualifizierte Persönlichkeit aus Rumänien ausspricht. Ich hoffe nur, dass durch die Umstände und Schwierigkeiten bei der Besetzung kein Schatten auf das so wichtige Amt fallen wird.
Abschließend möchte ich wiederholen, dass Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wichtige Werte unseres abendländisch geprägten Europa sind, die mit allen Mitteln zu sichern und zu verteidigen unser Anliegen sein sollte.
Sehr geehrter Herr Minister! Danke für Ihre Bemühungen und für den informativen Bericht, den ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.31
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile es ihm.
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