BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 57

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Es wurden 30 Ratsarbeitsgruppen und -unterarbeitsgruppen mit über 130 Sitzungsta­gen abgewickelt. Nicht zuletzt wurden 20 Trilogverhandlungen geführt.

Diese haben dazu geführt, dass wir unsere Schwerpunkte, die wir uns für die Ratsprä­sidentschaft gesetzt haben, sehr erfolgreich zum Nutzen aller umsetzen konnten. Der erste Schwerpunkt war die Stärkung der Sicherheit in Europa auch durch die weitere Verbesserung rechtsstaatlicher Standards. Der zweite Schwerpunkt war die Stärkung des europäischen Wirtschaftsstandortes durch die Verwirklichung eines digitalen Bin­nenmarktes und der dritte die Stärkung der Stabilität in der Nachbarschaft, und zwar ganz besonders in den Ländern des Westbalkans.

Was den ersten Schwerpunkt, Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit für die Bürge­rinnen und Bürger, betrifft, möchte ich darauf hinweisen – das haben Sie bereits ge­sagt, Frau Bundesrätin –, dass wir das nur dann schaffen, wenn auch tatsächlich ei­nerseits eine effiziente Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität und andererseits eine Verbesserung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenar­beit bei Zivil- und Strafsachen stattfinden kann.

Unter österreichischem Vorsitz wurden Verhandlungen zur Richtlinie der strafrechtli­chen Bekämpfung von Geldwäsche abgeschlossen, wozu Bundesrat Schennach be­reits Stellung genommen hat. Ich möchte aber daran erinnern – weil das öfter so dar­gestellt wurde –: Das sind keine Gespräche, die sehr weit von Österreich stattfinden, sondern die Ergebnisse dieser Verhandlungen treffen gerade uns – jeden von uns in Österreich –, weshalb sie so wichtig sind.

Betreffend diese Richtlinie heißt das, dass es damit Kriminellen nicht mehr wie bisher möglich sein wird, unterschiedliche strafrechtliche Bestimmungen in den Mitgliedstaa­ten bei der Verschleierung der Herkunft illegal erlangter Vermögenswerte zu ihrem Vor­teil zu nutzen. Das heißt, wir leisten damit einen Beitrag zur Einschränkung der Ter­rorismusfinanzierung.

Unter dem österreichischen Vorsitz wurde auch die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung bei der Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten for­mell angenommen und somit erfolgreich abgeschlossen. Durch diese Verordnung kön­nen in Hinkunft ausländische Sicherstellungs- und gleichzeitig Einziehungsentschei­dungen – natürlich auch österreichische – schneller und gleichzeitig einfacher voll­streckt werden, da dafür in Zukunft kein Rechtshilfeverfahren mehr notwendig ist. Zu­sammengefasst: Verbrechen sollen sich nicht auszahlen!

Unter österreichischem Vorsitz ist es aber auch gelungen, die Trilogverhandlungen zur Richtlinie zur Bekämpfung der Fälschung unbarer Zahlungsmittel und des Betruges mit unbaren Zahlungsmitteln erfolgreich abzuschließen. Durch diese Richtlinie wird es künftig einheitliche strafrechtliche Bestimmungen innerhalb der EU geben, und auch die Definition der unbaren Zahlungsmittel wird einheitlich sein. Es werden daher in Zu­kunft nicht mehr nur allein traditionelle unbare Zahlungsmittel wie Kreditkarten, sondern auch neue Zahlungsmethoden wie beispielsweise elektronische Brieftaschen, mobile Zahlungen oder virtuelle Währungen, sprich Bitcoins, erfasst werden. Damit werden auch die Betrugsbekämpfung und der Kampf gegen Fälschung unbarer Zahlungsmittel vorangetrieben.

Als weiteren Punkt konnten wir unter österreichischem Vorsitz die Verhandlungen zu Ecris-TCN – das ist das Europäische Strafregisterinformationssystem – zu einem er­folgreichen Abschluss bringen. Durch dieses System und durch diese Vorschläge wer­den Verbrecher in Zukunft ihre kriminelle Verantwortung nicht mehr durch den Umzug in einen anderen Mitgliedstaat abschütteln können. Gleichzeitig wird es durch Ecris-TCN einfacher werden, verurteilte Drittstaatsangehörige und Staatenlose eindeutig zu identifizieren.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite