BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 58

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Auch die E-Evidence wurde angesprochen. Zwei Drittel der Beweismittel haben einen grenzüberschreitenden Charakter. Das heißt, wir brauchen einen schnelleren Zugriff auf elektronische Beweismittel. Was die Verordnung dazu betrifft, ist es uns gelungen, eine allgemeine Ausrichtung zu erzielen. Unter dem derzeitigen rumänischen Vorsitz konnte in der Vorwoche eine allgemeine Ausrichtung der Richtlinie zur E-Evidence er­zielt werden, in der festgelegt wird, dass Internetanbieter in Europa auch einen Vertre­ter namhaft machen müssen, um auf sie zugreifen zu können. Mit diesen Maßnahmen können in Zukunft Kinderpornographie und Verhetzung oder Hass im Netz effizienter bekämpft werden.

Von Bundesrat Schennach ist auch die Europäische Staatsanwaltschaft angesprochen worden. Auch da haben wir Maßnahmen gesetzt: Nachbesetzungen, Ausschreibungen und Besetzung des interimistischen Direktors. Wir sind in die Richtung gegangen – wie Sie richtigerweise angesprochen haben –, dass es nun darum geht, auch den General­staatsanwalt der Eppo, sprich der Europäischen Staatsanwaltschaft, zu nominieren. Dabei bin ich ganz dem gefolgt, was Sie für richtig erachtet haben, nämlich dass Öster­reich Frau Kövesi unterstützt, die im Auswahlverfahren die Beste war und die gezeigt hat, dass sie Rückgrat hat und sicherlich in der Lage wäre, jene Erwartungen, die man an die Europäische Staatsanwaltschaft hat, im bestmöglichen Ausmaß zu erfüllen.

Ein Thema ist auch die Kindesentführung; Sie haben ein Beispiel aus Graz gebracht. Genau das, was in der Vergangenheit möglich war, nämlich Verfahren im Bereich der Kindesentführung aufgrund der grenzüberschreitenden Aktivitäten über Jahre hinzuzie­hen, ist nun weg. Wir haben ein Einvernehmen erzielt. In Zukunft werden – das ist fest­gelegt – die Verfahren innerhalb von 18 Wochen abzuschließen sein, und die Vollstre­ckung wird innerhalb von sechs Wochen zu bewerkstelligen sein.

Wir haben in diesem Bereich – weil wir schneller und effizienter werden müssen, auch für Unternehmen – die Revision der europäischen Beweisaufnahmeverordnung und der europäischen Zustellungsverordnung vorangetrieben, weil es in Zukunft möglich sein soll, direkt und nicht mehr über Behörden zuzustellen, das sehr viel Bürokratie verursacht hat.

Ein weiterer Punkt, auch in Österreich, geht in Blickrichtung Digitalisierung der Justiz. Da die österreichische Justiz im Bereich der Digitalisierung beispielgebend ist, ist es uns gelungen, die e-Justice-Strategie 2019 bis 2023 abzuschließen, und zwar auch in die Richtung, dass wir in Europa einheitliche Standards schaffen wollen. Wir haben zudem ein Programm mit 26 Punkten festgelegt, mit dem die Digitalisierung in Europa vorangetrieben wird.

Betreffend das zweite Thema Stärkung des Wirtschaftsstandortes und des digitalen Binnenmarktes haben wir es zustande gebracht, die Insolvenzrichtlinie, sprich eine zweite Chance für die Unternehmen, zum Abschluss zu bringen. Das heißt, wenn ein redliches Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann diesem auch inner­halb einer bestimmten Zeitspanne geholfen werden, weil damit die Arbeitsplätze si­chergestellt bleiben und das Unternehmen wieder lebensfähig sein wird.

Dass das ein Thema ist, zeigt der Umstand, dass in Europa allein pro Jahr rund 200 000 Insolvenzen Platz greifen und dadurch 1,7 Millionen Arbeitsplätze verloren ge­hen. Durch diese Maßnahme werden wir Arbeitsplätze sichern und redlichen Unterneh­men eine neue Chance geben können.

Darüber hinaus haben wir zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes erfolgreich Verhand­lungen zur Modernisierung von Urheber-, Gesellschafts- und Vertragsrecht geführt. Das ist derzeit auf der europäischen Ebene noch anhängig. Uns war es – gerade, was das Urheberrecht betrifft – wichtig, darauf zu drängen, als Honest Broker aufzutreten und im Bereich des Internets dafür Sorge zu tragen, dass auf der einen Seite geistiges


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