Eigentum geschützt wird und auf der anderen Seite Informationen beispielsweise für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Punkt war die Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechtes. In Zukunft werden den Unternehmen von der Gründung bis zur Auflösung digitale Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese Richtlinie konnten wir zu Ende bringen, genauso wie die Verordnung über die Wahrung von Urheberrechten in Bezug auf bestimmte Onlineübertragungen von Rundfunkanstalten. Letzteres heißt, dass auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich im Ausland aufhalten, die Möglichkeit haben, auf die TVthek zuzugreifen.
Ein weiterer Punkt, den wir angegangen sind, war die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung. Da sind wir auch sehr weit vorangeschritten, sodass das auch abgeschlossen werden kann.
Sie haben auch das Thema Onlinehandel angesprochen: Wie schaut das aus? – Wir haben zwei Richtlinien: auf der einen Seite die Warenhandelsrichtlinie und auf der anderen Seite die Digitale-Inhalte-Richtlinie. Es ist uns da gelungen, ein Einvernehmen herzustellen und die zwei Richtlinien in solch einer Form zu verschmelzen, dass eben nicht betreffend die Gewährleistungsfrist und die Beweislastumkehr unterschiedliche Regelungen vorliegen. Das heißt, was ursprünglich beabsichtigt gewesen ist, wenn Sie ein Smartphone besitzen, wäre die Hardware der Warenhandelsrichtlinie unterlegen und die Software der Digitalen-Inhalte-Richtlinie mit anderen Gewährleistungsfristen. Das ist nun weg, das haben wir harmonisiert. Das ist ein Schritt, bei dem erstmals für die Konsumenten Gewährleistungsfristen und Haftungen im digitalen Bereich festgelegt worden sind. Das ist ein wichtiger Schritt gerade jetzt, damit die Konsumenten im Zuge der Digitalisierung nicht zu kurz kommen.
Sie haben auch den New Deal for Consumers und die Verbandsklagen angesprochen: Auch diese Verhandlungen haben wir mit Nachdruck vorangetrieben. Da die Positionen der einzelnen Länder nicht vorgelegen sind, haben wir sie zwei Mal aufgefordert, uns diese darzustellen. Bei einigen Kapiteln haben wir bereits einen Redraft gemacht, damit die tatsächliche Vorlage schneller fertiggestellt werden kann. Ich bin auch schriftlich an den rumänischen Amtskollegen herangetreten und habe ihn ersucht, dieser Vorlage eine besondere Wichtigkeit zu geben. Man sieht also, dass wir in diesem Bereich sehr wohl tätig gewesen sind und uns nicht zurückgelehnt haben.
Ganz kurz zum Thema Nachbarschaftspolitik – weil Herr Bundesrat Längle das angesprochen hat –, zu dem wir schon einiges ausgeführt haben. Gerade der Westbalkan ist mir ein großes Anliegen. Ich war vor Kurzem zum Beispiel mit der albanischen Justizministerin zusammen, und wir haben ein Memorandum of Understanding unterfertigt: Es ist in Zukunft vorgesehen, dass wir ihnen mit unseren Ressourcen helfen, schneller näher an die EU herankommen zu können.
Mit Serbien habe ich vor Kurzem eine Vereinbarung getroffen, um verstärkt „Haft in der Heimat“ durchzuführen. Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Mai ausarbeiten wird, in welchen Bereichen wir verstärkt oder schneller Abschiebungen durchführen können.
Auch mit den anderen Ländern des Westbalkans sind wir in ständigem Kontakt und versuchen, dort unser Know-how einzubringen. Warum? – Damit wir diese Länder schneller an uns heranführen und insbesondere deren Rechtsstaatlichkeit sichern können, um Probleme, die im Bereich der Sicherheit auftreten können, schneller in den Griff zu bekommen.
Ich habe nur einen Teil dessen aufgezählt, was wir gemacht haben, aber Sie sehen, dass es wichtig ist, das auch zu kommunizieren, es gerade auch für unsere Bürgerinnen und Bürger vor der EU-Wahl sichtbar zu machen, wie wichtig es ist, in diesem
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