BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 64

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gierungsfraktionen durchaus auch mit dieser Vorgangsweise – eben Einschränkung des Zugangs zu Höchstgerichten – geliebäugelt wurde. Dies wurde aber erfreulicher­weise auch von den Präsidentinnen, also von der Präsidentin des Verfassungsgerichts­hofes und auch von der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, unverzüglich zurückgewiesen. Da ersuche ich, mit entsprechendem Bedacht vorzugehen. Der Zu­gang zum Rechtsweg bis in die höchsten Instanzen darf keinesfalls eingeschränkt werden, denn es wäre wirklich ein Bruch mit rechtsstaatlichen Verpflichtungen, und das werden wir keinesfalls zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Gedankenaustausch im Verfassungsausschuss mit den Vertreterinnen von Verfas­sungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof war wirklich sehr, sehr aufschlussreich. Ich habe die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes im Ausschuss auch gefragt, wie sie sich die geringe Aufhebungsquote der insgesamt 320 Gesetzesprüfungsverfah­ren erklärt. Insbesondere die Parteianträge, 71 an der Zahl, waren nicht sehr erfolg­reich. Es sind ja nur zwei erfolgreich gewesen, indem sie zumindest teilweise aufgeho­ben wurden. Wir sprechen – das muss ich dazusagen – vom Berichtszeitraum 2017. Sie wissen, wer da politische Verantwortung großteils und auch im Vorfeld getragen hat. Dazu hat Präsidentin Bierlein gemeint, das liege an der hohen Qualität der Gesetz­gebung.

Wie gesagt, wir sprechen vom Berichtszeitraum 2017, für welchen den Verantwortli­chen in der Gesetzgebung ein sehr, sehr gutes Zeugnis ausgestellt wurde. Natürlich stellt man sich dann die Frage: Wie kann oder könnte diese hohe Qualität der Gesetz­gebung aufrechterhalten werden und wie könnte sie im Idealfall auch noch ausgebaut werden? – Dazu hat Präsidentin Bierlein den übrigens dringenden Wunsch geäußert, Gesetze in jedem Fall einer Begutachtung zu unterziehen und eine breite Expertise schon im Gesetzwerdungsprozess einfließen zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber was, meine sehr geehrten Damen und Herren, erleben wir in der Gegenwart? – Einen Initiativantrag nach dem anderen! Es werden da Gesetzesvorhaben am Begut­achtungsverfahren vorbeigeschleust (Bundesrat Bader: Das hat die SPÖ nie gemacht, gell?!), und zwar immer dann, wenn man sich offensichtlich vor Kritik fürchtet. Es gibt unzählige Beispiele, das passiert in einer Fülle und Regelmäßigkeit (Bundesrat Bader: Das hat die SPÖ nie gemacht?!), in einer Fülle und Regelmäßigkeit, sage ich Ihnen, Herr Klubobmann, dass das schon System zu sein scheint oder zu werden scheint. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist rechtsstaatlich, das ist demokratiepolitisch in höchstem Maße bedenklich. Schauen wir uns die Beispiele an, vor allem im Sozialrecht, im Sozialversicherungs­recht: die Ausgabenbremse, die Zerschlagung des Sozialversicherungssystems – es sind viele Beispiele –; im Arbeitsrecht, im Arbeitszeitgesetz: 12-Stunden-Tag, 60-Stun­den-Woche; im Ökostromgesetz, und, und, und. Die Liste ist ja schon fast endlos. (Bundesrat Samt: Das ist eine Themenverfehlung, Frau Kollegin!) – Nein, das ist keine Themenverfehlung. Es geht um die Qualität der Gesetzgebung, und die ist Thema in diesem Bericht. Präsidentin Bierlein hat ganz eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass sie genau diesen Wunsch und diese Erwartung an uns als Gesetzgeber hat, Herr Kol­lege Samt. (Beifall bei der SPÖ.)

Schauen Sie sich den Bericht an, schauen Sie sich das Protokoll des Verfassungsaus­schusses an! Vielleicht nehmen Sie einmal Kontakt mit der Präsidentin auf, sie wird es Ihnen auch noch persönlich sagen (Bundesrat Samt: Es reicht mir schon, was ihr die letzten Jahre gemacht habt, Frau Kollegin!), und dann reden wir weiter. Bitte nehmen wir unsere Verantwortung als Gesetzgeber wirklich ernst! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Samt.) Dazu gehört es wirklich, Gesetze ausführlich zu prüfen, Meinun­gen einzuholen und entsprechend verantwortungsbewusst vorzugehen. Kein Weg kann


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