BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 65

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

es sein, wie ihn Ihr Innenminister Kickl vorschlägt (Bundesrat Samt: So wie ihr das immer gemacht habt, Frau Kollegin!), indem er meint, dass das Recht der Politik folgen soll und nicht umgekehrt. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Bader: Na, wer macht denn die Gesetze?) – Ja, Sie kennen diese Aussage, die da getätigt wurde und die rechtsstaatlich ebenso äußerst bedenklich ist.

Hier sage ich: Bitte wehret den Anfängen! Wir leben in einem Rechtsstaat (Bundesrat Samt: Das ist ungeheuerlich, Frau Kollegin, eine Schande für die ...!) und diesen Rechtsstaat müssen wir alle gemeinsam verteidigen, auch wenn es Ihnen schwerfällt. Uns fällt es nicht schwer, denn wir stehen auf dem Boden des Rechtsstaates und der Demokratie. (Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ.)

In diesem Sinne: Nehmen Sie bitte diesen Bericht ernst, und ziehen wir die richtigen Schlüsse daraus! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.26


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.


12.26.11

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer auf der vollgefüllten Galerie und vor den Bildschirmen! Ich gehe jetzt gar nicht beson­ders auf das ein, was Frau Kollegin Grossmann alles von sich gegeben hat. Zusam­mengefasst kann man sagen: Die SPÖ lebt ganz offensichtlich in einer Pippi-Lang­strumpf-Blase. Ich weiß nicht, in welcher Ausschusssitzung Sie waren, aber ganz nach dem Motto: Ich mach’ mir die Welt, wie sie mir gefällt!, haben Sie Teile herausgenom­men und komplett aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben. So macht man keine ehrliche und redliche Politik! (Beifall bei der FPÖ und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

Eines vorweg: Die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichts­hofes aus 2017 weisen Ähnlichkeiten und auch wieder gravierende Unterschiede auf.

Ich beginne mit dem Verfassungsgerichtshof. Die Zahl der neu anhängigen Fälle, wie wir schon gehört haben, ist im Jahr 2017 bereits das dritte Mal in Folge gestiegen: ge­genüber 2016 ein Plus von 30 Prozent und gegenüber 2014 ein Plus von fast 70 Pro­zent. Da dürfte es wohl im Jahr 2015 irgendetwas gegeben haben, das ganz ent­scheidend dafür war, dass wir jetzt so viele neue Verfahren haben. Obwohl es eine Rekordzahl an Erledigungen gab, stieg zu Jahresende die Zahl der offengebliebenen Fälle weiter an. Trotz dieses ansteigenden Aufkommens an Beschwerden ist positiv zu erwähnen, dass das auf die durchschnittliche Dauer der Verfahren keine Auswirkungen hatte, weil wir im internationalen Vergleich schon einen sehr guten, einen beachtlichen Wert haben, der noch einmal von 143 Tagen auf 140 Tage gesenkt werden konnte. Der VfGH benötigt im Schnitt vom Eingang einer Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung wie gesagt 140 Tage. Als Vorgriff auf 2018 wurde uns im Ausschuss bereits gesagt, dieser Wert wird im Bericht 2018 noch weiter gesunken sein, nämlich auf unglaubliche 112 Tage. Das ist wirklich ein exorbitant guter Wert.

Insgesamt wurden 2017 5 074 Verfahren beim VfGH neu anhängig. Ein überdurch­schnittlich hoher Prozentsatz der Fälle, nämlich 45 Prozent, entfiel dabei auf Asyl­rechtssachen. Da muss ich ein bisschen korrigieren, Kollegin Neurauter, es wird schon auch im Jahr 2018, haben Sie gesagt, einen leichten Anstieg geben, aber er wird nicht mehr so stark sein. – Im Bericht 2018 wird er auf 55 Prozent steigen. Damit werden dann über 50 Prozent bereits Asylrechtssachen sein, mit denen sich der Verfassungs­gerichtshof beschäftigen muss.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite