BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 66

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Nur wenig geändert hat sich an der Erfolgsquote der Beschwerden – das haben wir auch schon gehört –, im Schnitt 5 bis 6 Prozent die letzten Jahre hindurch. Insge­samt – und auch das ist eine wirkliche Erfolgsbilanz des Verfassungsgerichtshofes – konnten 4 719 Verfahren abgeschlossen werden. Zum Jahresende waren noch 1 329 Fälle anhängig. Im Vergleich zum Jahr davor waren es noch 1 001.

Was im Ausschuss erwähnt wurde, ist, dass der Verfassungsgerichtshof sehr dankbar dafür ist, dass er immer wieder Unterstützung aus den Bundesländern erhält, und zwar in Form von Personal – für meist sechs Monate bis hin auch zu einem Jahr –, das ver­fassungsrechtlich geschult ist. Diese Zusammenarbeit mit den Ländern – das sind drei bis vier Mitarbeiter – klappt sehr gut und ist für beide Seiten eine Win-win-Situation, weil es auf der einen Seite eine großartige Unterstützung für den Verfassungsgerichts­hof ist, diese Mitarbeiter aber natürlich auch eine tolle Erfahrung machen, viel lernen und dieses Wissen, das sie sich dabei aneignen, in die Bundesländer mitnehmen können.

Zum Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes: Auch da stieg die Zahl der an­hängigen Verfahren seit 2014 kontinuierlich an und auch da muss anscheinend 2015 irgendetwas ganz Entscheidendes vorgefallen sein. Im Unterschied zum Bericht des Verfassungsgerichtshofes stöhnt der Verwaltungsgerichtshof laut dem Bericht für 2017 unter der enormen Arbeitsbelastung. Das war auch in den Jahren zuvor schon der Fall, und es wurde immer wieder um mehr Personal gebeten. Ein Vorgriff auf 2018, meine Damen und Herren: Diese Regierung hat gehandelt, denn es wurden im Jahr 2018 zwei Planstellen im richterlichen Bereich und zwei Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter geschaffen. Ein Dankeschön an diese Regierung! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es stehen im Bericht 7 315 neuen Verfahren 6 633 Erledigungen gegenüber. Im Ver­gleich: 2016 waren es noch 5 100 und 2015 4 600 neue Verfahren. Ganz klar ersicht­lich ist, aus welcher Ecke diese extreme Mehrbelastung kommt. Allein im Asylbereich gab es 2 321 Fälle. Im Vergleich: 2016 waren es 1 580, also sind das um 741 Verfah­ren mehr.

Wie vorhin von Kollegin Neurauter erwähnt, gab es in diesem Jahr auch im Bereich des Glücksspiels einen Ausreißer. Damit hat niemand gerechnet. Es gab wirklich viele Fälle, und wie auch der Verfassungsgerichtshof hat der Verwaltungsgerichtshof eine Steigerung zur Kenntnis nehmen müssen. Das flacht aber im Bericht 2018 wieder ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat insofern auf diese Steigerung reagiert, als er im Be­reich des Glücksspiels, wie bereits zuvor im Bereich des Asylrechts, einige Teams mit wissenschaftlichen Mitarbeitern zur Unterstützung der Richter zur Verfügung gestellt hat. Positiv in diesem Bericht des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zahl der im Jahr 2017 erledigten Verfahren, die mit 6 633 ausgewiesen und wirklich eine Topleistung sind. Sie ist eine signifikante Steigerung gegenüber 2016.

Ich will Sie jetzt zwar nicht weiter mit Zahlen ermüden, weil ich merke, einige hören nicht mehr so genau zu (Zwischenrufe bei der ÖVP), aber auf die durchschnittliche Verfahrensdauer hatte der Anstieg der Verfahren keine Auswirkungen. Sie konnte, bedingt durch die hohen Erledigungszahlen, im Gegenteil sogar noch weiter gesenkt werden und lag im Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2017 durchschnittlich bei 4,6 Mona­ten. Die Chance für Beschwerdeführer vor dem Verwaltungsgerichtshof ist ein biss­chen besser geworden: Es wurde 973 Beschwerdeführern ganz oder teilweise recht gegeben. Neben dem Asylbereich – und diese Zahlen sind jetzt wieder wichtig –, näm­lich 2 321 Fälle, dem Glücksspielrecht, 976 Fälle, dem Fremdenrecht, 564 Fälle, betra­fen die häufigsten Verfahren im Jahr 2017 die Bereiche Abgaben, Baurecht, Bodenre­form, Arbeitsrecht sowie Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz.

Zusammengefasst kann man sagen: In beiden Berichten ist die Handschrift – und das geht jetzt eindeutig in Richtung SPÖ – der unkontrollierten Massenzuwanderung aus 2015


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