ganz klar herauslesbar. Sehr interessant: Der Verfassungsgerichtshof selbst gibt zu bedenken, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und in den Ländern zu einer Kostenersparnis im Bereich der Grundversorgung in Millionenhöhe führt, denn nicht zu vergessen sind die hohen Kosten, die all diese Verfahren auch bei den Gerichtshöfen verursachen. Dies sei vor allem jenen ins Stammbuch geschrieben, die sich immer ans Rednerpult stellen und sagen, dass die Mindestsicherung der einzige Kostenfaktor ist und es ja nur um ein paar Millionen Euro geht. Nein, es ist nicht so! Genau jenen, die uns immer raten, wir sollen über den Tellerrand schauen, aber selbst mit Scheuklappen durchs Leben galoppieren, sei das ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)
In Wahrheit setzen sich die Gesamtkosten im Asylbereich aus vielen einzelnen Faktoren zusammen. Das wollen einige auf dem linken Auge Erblindete in dieser Republik nicht sehen und diese Wahrheit auch nicht akzeptieren. Schön, wenn hier sogar einmal der Verfassungsgerichtshof vor den Vorhang bringt, was Sache ist. Die Zahlen sprechen Bände und sie sprechen für sich. Noch dazu, wenn wir aus dem Bericht des Verwaltungsgerichtshofes erfahren, dass weit mehr als 80 Prozent auch noch Verfahrenshilfe bekommen. Das heißt, das sind ebenfalls Kosten, die wir tragen, und da rede ich noch gar nicht von den vielen Nebengeräuschen, die es gibt, zum Beispiel, wenn ein Dolmetscher angestellt werden muss und, und, und. Das zahlen nämlich auch alles wir, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Stellvertretend für die freiheitliche Fraktion bedanke ich mich bei allen, die an diesen beiden Berichten mitgearbeitet haben, und auch bei allen Mitarbeitern beider Gerichtshöfe für ihr Engagement in der Vergangenheit und natürlich auch in der Zukunft. Wir werden diesen Bericht sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.36
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Doris Schulz. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Doris Schulz (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Herr Minister! Meine Kollegin Klara Neurauter hat über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes berichtet. Ich werde das in ähnlicher Form über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 tun. Der Verwaltungsgerichtshof garantiert den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtssicherheit im Umgang mit der Verwaltung. Als höchste Rechtsschutzinstanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungsbehörden sicher. Es geht um Vertrauen und um Sicherheit.
Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 wurde von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofes am 27. April 2018 beschlossen. Er zeigt auf, dass 2017, im vierten Jahr des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit, etwa 7 300 neue Rechtssachen angefallen sind. Das ist eine Steigerung von 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ich wiederhole die Zahl: eine Steigerung von 43 Prozent; also die Arbeit ist fast um die Hälfte mehr geworden.
Aus den früheren Jahren waren zu Beginn des Jahres 2017 noch nahezu 2 100 Verfahren offen. Insgesamt konnten 2017 rund 6 600 Verfahren abgeschlossen werden. Zum Jahresende 2017 waren damit insgesamt etwa 2 800 Verfahren anhängig. Die Anzahl der zum Jahresende offenen Fälle ist gegenüber dem Vorjahr um circa 32 Prozent gestiegen. Interessant ist auch die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren. Das waren im Jahr 2014 10,6 Monate. Im Jahr darauf waren es 8,9 Monate. Im Jahr 2016 wurde ein Verfahren in 6,9 Monaten erledigt
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