BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 68

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und im Jahr 2017 hat sich die Verfahrensdauer auf 4,6 Monate verringert. In drei Jah­ren ist also die durchschnittliche Verfahrensdauer um die Hälfte gesenkt worden.

Die anfallbezogen häufigsten Materien im Berichtsjahr 2017 hat Kollege Spanring schon sehr genau aufgeführt. Da steht das Thema Asylrecht mit 2 321 Fällen ganz oben an der Spitze. Die Daten sind schon genannt worden, ich möchte sie nicht noch einmal wiederholen. Aber 2017 waren erstmals seit Einführung des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anfallszahlen höher als die Erledigungszahlen. Das ist auf die vielen Anträge betreffend das Thema Asyl zurückzuführen.

Aufgrund der hohen Anfallszahlen findet im Verwaltungsgerichtshof eine Personalauf­stockung statt, und zwar wird seit 1. Juli 2018 bis Ende 2019 Personal aufgenommen, um den Rückstau der vielen Anträge rascher aufzuarbeiten. Um das auch gleich zu klären: Ob diese Personalaufstockung auch über das Jahr 2019 hinaus erforderlich sein wird, kann erst aufgrund der Entwicklung des kommenden Jahres abgeschätzt werden.

Danke an Präsident Dr. Rudolf Thienel und sein Team, das unermüdlich und sehr en­gagiert mit einer teilweise schwierigen, dafür aber sehr konsequenten Arbeit die vielen Fälle aufarbeitet und löst. Ich ersuche um Zustimmung für diesen Bericht und bedanke mich herzlich bei Justizminister Moser für seine Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.41


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Dr. Josef Moser. Ich erteile ihm dieses.


12.41.07

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in allen Redebeiträgen einerseits die Herausforderungen, mit denen die Höchstge­richte konfrontiert gewesen sind, als auch das Zahlengerüst dargestellt worden. Es wurde auf die Leistungsbilanz beider Gerichtshöfe eingegangen. Man kann diese Bi­lanz tatsächlich als Erfolgsbilanz betrachten, nicht nur aufgrund der Verfahrensdauer, die mehrmals angeführt worden ist, sondern auch aufgrund der Qualität, in welcher bei­de Gerichtshöfe ihre Arbeit geleistet haben.

Ich darf daher diese Gelegenheit nützen, mich stellvertretend bei den zwei Präsiden­ten, bei Frau Präsidentin Bierlein und gleichzeitig auch bei Präsident Thienel für ihre hervorragende und für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbare Tätigkeit zu bedanken.

Da ein Berichtszeitraum umfasst ist, der auch noch die Arbeit einiger Mitglieder, die ausgeschieden sind, beinhaltet, möchte ich mich auch bei ihnen nochmals bedanken: beim bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger, gleichzeitig auch beim ausgeschiedenen Herrn Senatspräsidenten Dr. Müller und bei Frau Rechts­anwältin Dr. Berchtold-Ostermann. Auch sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Gerichtshof seine Aufgabe in bestmöglichem Ausmaß und mit höchster Reputa­tion erledigen konnte.

Es ist in der Debatte angesprochen worden, dass es bei den Gerichten enorme He­rausforderungen gibt, insbesondere wurde heute der Asylbereich angesprochen. Er betrifft sehr stark den Verwaltungsgerichtshof, wie wir gesehen haben, aber auch den Verfassungsgerichtshof und natürlich auch das Bundesverwaltungsgericht, wie es im Rahmen der Debatte aufgezeigt wurde. Es wird daher notwendig sein, in dem Bereich das Personal und die Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass auch beim Bun­desverwaltungsgericht der Rückstand sehr rasch abgebaut werden kann. Gerade da-


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