und im Jahr 2017 hat sich die Verfahrensdauer auf 4,6 Monate verringert. In drei Jahren ist also die durchschnittliche Verfahrensdauer um die Hälfte gesenkt worden.
Die anfallbezogen häufigsten Materien im Berichtsjahr 2017 hat Kollege Spanring schon sehr genau aufgeführt. Da steht das Thema Asylrecht mit 2 321 Fällen ganz oben an der Spitze. Die Daten sind schon genannt worden, ich möchte sie nicht noch einmal wiederholen. Aber 2017 waren erstmals seit Einführung des neuen Systems der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anfallszahlen höher als die Erledigungszahlen. Das ist auf die vielen Anträge betreffend das Thema Asyl zurückzuführen.
Aufgrund der hohen Anfallszahlen findet im Verwaltungsgerichtshof eine Personalaufstockung statt, und zwar wird seit 1. Juli 2018 bis Ende 2019 Personal aufgenommen, um den Rückstau der vielen Anträge rascher aufzuarbeiten. Um das auch gleich zu klären: Ob diese Personalaufstockung auch über das Jahr 2019 hinaus erforderlich sein wird, kann erst aufgrund der Entwicklung des kommenden Jahres abgeschätzt werden.
Danke an Präsident Dr. Rudolf Thienel und sein Team, das unermüdlich und sehr engagiert mit einer teilweise schwierigen, dafür aber sehr konsequenten Arbeit die vielen Fälle aufarbeitet und löst. Ich ersuche um Zustimmung für diesen Bericht und bedanke mich herzlich bei Justizminister Moser für seine Arbeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.41
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Josef Moser. Ich erteile ihm dieses.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Herr Präsident des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in allen Redebeiträgen einerseits die Herausforderungen, mit denen die Höchstgerichte konfrontiert gewesen sind, als auch das Zahlengerüst dargestellt worden. Es wurde auf die Leistungsbilanz beider Gerichtshöfe eingegangen. Man kann diese Bilanz tatsächlich als Erfolgsbilanz betrachten, nicht nur aufgrund der Verfahrensdauer, die mehrmals angeführt worden ist, sondern auch aufgrund der Qualität, in welcher beide Gerichtshöfe ihre Arbeit geleistet haben.
Ich darf daher diese Gelegenheit nützen, mich stellvertretend bei den zwei Präsidenten, bei Frau Präsidentin Bierlein und gleichzeitig auch bei Präsident Thienel für ihre hervorragende und für das Funktionieren des Rechtsstaates unabdingbare Tätigkeit zu bedanken.
Da ein Berichtszeitraum umfasst ist, der auch noch die Arbeit einiger Mitglieder, die ausgeschieden sind, beinhaltet, möchte ich mich auch bei ihnen nochmals bedanken: beim bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Holzinger, gleichzeitig auch beim ausgeschiedenen Herrn Senatspräsidenten Dr. Müller und bei Frau Rechtsanwältin Dr. Berchtold-Ostermann. Auch sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Gerichtshof seine Aufgabe in bestmöglichem Ausmaß und mit höchster Reputation erledigen konnte.
Es ist in der Debatte angesprochen worden, dass es bei den Gerichten enorme Herausforderungen gibt, insbesondere wurde heute der Asylbereich angesprochen. Er betrifft sehr stark den Verwaltungsgerichtshof, wie wir gesehen haben, aber auch den Verfassungsgerichtshof und natürlich auch das Bundesverwaltungsgericht, wie es im Rahmen der Debatte aufgezeigt wurde. Es wird daher notwendig sein, in dem Bereich das Personal und die Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass auch beim Bundesverwaltungsgericht der Rückstand sehr rasch abgebaut werden kann. Gerade da-
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