BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 69

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durch ist es möglich, Kosten in der Grundversorgung einzusparen und gleichzeitig rasch Rechtssicherheit zu schaffen.

In diesem Zusammenhang nochmals den beiden Gerichten herzlichen Dank für ihre Arbeit und herzlichen Dank an Sie, dass Sie diese Arbeit auch anerkannt haben! – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.43

12.43.12


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke schön, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsge­richtshofes für das Jahr 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts­hofes für das Jahr 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.44.095. Punkt

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Jus­tiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-661-BR/2018 d.B. sowie 10130/BR d.B.)


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. – Ich bitte um den Bericht.


12.44.34

Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Justizausschusses über den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundliegende Verfahren beendet wurde, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich stelle daher folgenden Antrag:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zur Kenntnis zu nehmen.


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Dr. Magnus Brunner. Ich erteile ihm dieses.


12.45.35

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fünf Jahre, die dieser Bericht des Bundesministers über die erteilten Weisungen umfasst, betreffen


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