BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 63

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Wie wir der Debatte in der Verfassungsausschusssitzung entnehmen konnten, wird nämlich trotz der angespannten Personalsituation mit allen Möglichkeiten daran gear­beitet, die Verfahrensdauer so kurz wie möglich zu halten. Wir haben auch einen kur­zen Hinweis der Frau Präsidentin erhalten, dass 2018 die durchschnittliche Verfah­rensdauer noch einmal vermindert werden konnte, was schon eine bemerkenswerte Sache ist.

Vielen Dank für den informativen Bericht und noch einmal herzlichen Dank für die aus­gezeichnete Arbeit. Der Verfassungsgerichtshof rechtfertigt das Vertrauen der Men­schen in unser Rechtssystem in höchster Weise. So bitte ich, dem Antrag zuzustim­men, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.16


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


12.16.51

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident Koller! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann nahtlos an die Ausführungen der Frau Kollegin Neurauter anschließen, die die Berichte ja auch inhalt­lich detailliert dargestellt hat.

Ich möchte meinen Ausführungen den Dank an die Bediensteten des Verfassungsge­richtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes voranstellen. Ich möchte auch für diese großartige Arbeit Danke sagen, für die gewissenhafte Prüfung oft unter schwierigsten Rahmenbedingungen. Dass es nun gelungen ist, die Verfahrensdauer im Rahmen zu halten, ist wirklich sehr beachtlich, dem gebührt auch unser Respekt und unsere Aner­kennung.

Eine entsprechende Verfahrensdauer ist ein Wesenselement eines fairen Trials, also eines fairen Verfahrens, und damit eines Menschenrechtes nach Artikel 6 der Men­schenrechtskonvention. Die Grundvoraussetzung, damit das auch möglich ist, ist eben eine adäquate personelle Ausstattung der Gerichte über alle Instanzen hinweg gese­hen, von den Bezirksgerichten bis hin zu den Höchstgerichten. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist ebenso eine rechtsstaatliche Verpflichtung. Wie wir alle wissen, steht und fällt die Qualität der Rechtsprechung mit dem Ausbildungsniveau des richterlichen wie auch des nicht richterlichen Personals, denn alle bei Gericht tätigen Personen tragen dazu bei. Es hat da zum Teil auch Verbesserungen gegeben und es wurden auch einige lo­bende Erwähnungen gemacht; so wurde das Ausbildungsniveau des wissenschaftli­chen Personals beispielsweise beim Verwaltungsgerichtshof lobend erwähnt. Es sind also durchaus positive Schritte in die richtige Richtung gesetzt worden. Wie gesagt muss das aber bei allen Instanzen gewährleistet sein.

Dann komme ich schon auf die Problemzonen zu sprechen, und zwar, um einen Be­reich herauszugreifen, der besonders sensibel ist, auf die Asylverfahren. Bei diesen ist schon noch Luft nach oben. Wir sind ja gerade in letzter Zeit auch mit teilweise atem­beraubenden Urteils- und Entscheidungsbegründungen konfrontiert worden. (Zwi­schenruf des Bundesrates Längle.) Es war ja wirklich, kann ich nur sagen, atemberau­bend, wenn nicht gar skandalös, was da teilweise in den Urteilsbegründungen stand.

Dementsprechend hoch sind auch die Beschwerdequote und die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges in diesem Bereich. Das Ausbildungsniveau schon bei den unteren Ent­scheidungsinstanzen zu heben, würde der Qualität der Rechtsprechung insgesamt na­türlich sehr, sehr gut tun und die Höchstgerichte entsprechend entlasten.

Keinesfalls darf aber der Zugang zu den Höchstgerichten eingeschränkt werden, wobei es schon ein bisschen befremdlich war, dass im Ausschuss von Mandataren der Re-


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