BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 77

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Die e-card mit Foto ist eine langjährige freiheitliche Forderung, wir haben auch dem­entsprechend viele Anträge dazu eingebracht. Dann ist in der Vorgängerregierung mit roter Beteiligung darüber diskutiert worden, es ist geredet worden, und letztendlich ist wieder alles in der Schublade versenkt worden. (Bundesrätin Schumann: Ja, im In­nenministerium, im Innenministerium ist es ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Seit 2004 gibt es in Österreich die e-card. Damals waren die Beweggründe dafür, die e-card einzuführen, Missbrauch zu vermeiden und eine Vereinfachung beziehungswei­se eine Zeitersparnis herbeizuführen, denn bis zur Einführung der e-card musste man mühselig Krankenscheine manuell auf Papier ausfüllen. Die wurden dann ausgefolgt. Wenn man einen Auslandskrankenschein haben wollte, hat man sogar noch zur GKK und sich dort einen Auslandskrankenschein holen müssen.

Um die Gefahr von Fälschungen zu senken – denn mit einem Kopierer war so ein Krankenschein schnell hergestellt –, hat man sich für die e-card in Scheckkartenform entschieden. Seither gibt es aber im Grunde genommen auch die Diskussion, ob man eine e-card mit Foto machen soll oder nicht, ob das umsetzbar, machbar ist. Ich für meinen Teil sage: Jawohl, es ist umsetzbar. Es ist dringend notwendig und schon lan­ge überfällig. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann mich nur bei der Frau Bundesminister herzlich bedanken, dass sie das jetzt in die Gänge gebracht hat und wir heute zu einer Beschlussfassung kommen. – Vielen Dank, Frau Minister! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ganz ehrlich: Die ganze Aufregung, die ganze Madigmacherei durch die Sozialdemo­kraten verstehe ich eigentlich überhaupt nicht. Jeder von uns hat irgendeine Karte, auf der ein Foto ist, sogar auf unseren Bundesratskarten (eine Ausweiskarte in die Höhe haltend) ist ein Foto drauf. (Die BundesrätInnen Schumann und Weber: Das ist ein Dienstausweis! Sie verwechseln Äpfel mit Birnen ...!) Ja, wir müssen uns identifizieren, wenn wir wo reingehen. (Ruf bei der SPÖ: Das sind ja keine Ausweise! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Wir haben auf dem Führerschein in Scheckkartenform – die junge Generation weiß das – ein Foto. Sogar auf meinem Taucherausweis, auf meiner Taucherkarte, die weltweit gültig ist, habe ich ein Foto.

Umso wichtiger ist es jetzt, dass auf der e-card, mit der man Sozialleistungen bekom­men kann, ein Foto ist. Das Foto auf der e-card ist eine wichtige Maßnahme nicht nur wegen der vielen gestohlenen oder verlorenen Karten, sondern vielmehr, um miss­bräuchliche, unberechtigte Inanspruchnahme der e-card, zum Beispiel wenn mehrere Personen eine e-card verwenden, zu vermeiden.

Das Foto auf der e-card ist eine wesentliche Erleichterung für alle Menschen, die mit einer e-card arbeiten müssen. Die e-card wird ja nicht nur beim Arzt oder im Spital ver­wendet, man braucht sie auch in der Lohnverrechnung, beim Finanzamt oder beim AMS. Auch beim AMS muss man sich mit der Sozialversicherungsnummer mit der e-card anmelden.

Dazu darf ich Ihnen eine kurze Geschichte aus der jüngsten Vergangenheit, einen ganz aktuellen Fall, erzählen: Vor einigen Wochen kam ein junger Asylwerber ins AMS, um sich anzumelden. (Ah-Rufe bei der SPÖ.) Er legt die e-card vor – momentan noch ohne Foto –, auf der ein Geburtsdatum mit Oktober 1993 steht. Zur Identifizierung, zur Kontrolle seiner Identität legt er den Ausweis – die Karte für subsidiär Schutzberechtig­te – vor, auf der ein Datum mit Jänner 1992 steht. Auf die Frage, welche Karte, wel­ches Geburtsdatum nun denn stimmen möge, also ob Oktober 1993 oder doch Jän­ner 1992, erhielt die Mitarbeiterin im AMS Fäkalausdrücke und Verbalinjurien zur Antwort. Es steigerte sich so weit, dass zwei Mitarbeiterinnen und auch die hinzugezo­gene Polizei tätlich angegriffen wurden. Der Fall endete am Straflandesgericht, und der gute Mann sitzt in Haft. Diesen Fall hätte man vermeiden können, hätte er eine e-card


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