BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 78

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mit einem Foto und seinem korrekten Geburtsdatum vorgelegt. Da gibt es keine Un­klarheiten, dann weiß man, mit wem man es zu tun hat und ob dieser Mensch berech­tigt ist, eine Leistung der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen oder eben nicht. (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

Für rund 80 Prozent der Bevölkerung gibt es mit dem neuen System, e-card mit Foto, überhaupt keine Änderung. Es liegen genügend Fotos vor, die in Datenbanken gespei­chert sind: von Reisepass, Führerschein oder Personalausweis. Das heißt, diese 80 Prozent der Karteninhaber brauchen nicht einmal irgendetwas zu tun. Sie bekom­men die neue e-card vom Sozialministerium mit der Post zugeschickt. (Bundesrätin Schumann: Vom Sozialministerium?) Die restlichen 20 Prozent müssten oder sollten halt Fotos vorlegen. Mit dem Heranziehen und Verwenden des Zentralen Fremdenre­gisters wird dieser Prozentsatz noch verringert. Das heißt, es wird ein marginaler Pro­zentsatz von Personen überbleiben, welche Fotos beibringen müssen.

Für Kinder bis 14 Jahre braucht man überhaupt kein Foto, und Menschen, welche ge­sundheitlich beeinträchtigt sind, zum Beispiel ab der Pflegestufe 4, brauchen ebenfalls kein Foto. Für sie ist es unter Umständen nicht zumutbar, ein Foto beizubringen.

Ein weiterer Punkt in der ganzen Diskussion sind die Kosten, Kollegin Schumann hat es gesagt. Ich weiß es nicht, aber ich glaube ab und zu, die Sozialdemokratie leidet un­ter Leseschwäche (Zwischenrufe bei der SPÖ), denn ich sehe diese Mehrkosten nicht. Ich sehe nur einen Mehrwert dieser Karte. Ich sehe diese Kosten nicht. Sie wissen ganz genau, dass die e-card alle fünf Jahre aus Sicherheitsgründen ausgetauscht wird. Sie wissen ganz genau, dass wir jetzt nicht nur eine e-card mit Foto, sondern mit wun­derbaren zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen darauf bekommen. Sie wissen ganz ge­nau, dass diese Zahlen, die Sie selbst kolportieren, eigentlich nicht stimmen können, weil jetzt wieder der Zeitpunkt kommt und die acht Millionen e-cards ausgetauscht werden.

Ich bin glücklich, ich bin froh, dass ein weiterer Schritt Richtung Missbrauchskontrolle gemacht wird. Ich darf mich nochmals (Zwischenrufe der BundesrätInnen Grimling, Novak und Schennach) bei der Ministerin recht herzlich bedanken und freue mich schon auf die nächsten Maßnahmen für mehr Fairness und Gerechtigkeit in diesem Land. – Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Seeber.)

13.19


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. Ich erteile es ihm.


13.19.55

Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Frau Ministerin! Mit­glieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseher und Interessierte! Aufgrund eines Na­tionalratsbeschlusses vom 17. April 2018 ist die Aufbringung eines Fotos auf allen neu ausgestellten e-cards für Personen über 14 Jahre ab dem 1. Jänner 2020 verpflich­tend. Die flächendeckende Ausgabe der e-cards mit Foto muss bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Ausgenommen sind Pensionistinnen und Pensionisten ab einem Alter von 70 Jahren sowie Behinderte.

Zur Erinnerung: Den ersten Einsatz der e-card gab es bereits am 15. Dezember 2004, mit der Zielsetzung, die e-card als Schlüssel zur Elektronischen Gesundheitsakte, El­ga, zu nutzen. Ende Mai 2005 begann der Hauptverband mit dem Versand der Karten an rund acht Millionen Versicherte und der Installierung von Lesegeräten bei rund 12 000 Vertragsärzten. Übrigens: Bis 2004 protestierten die Ärzte vehement gegen die Einführung der e-card, bis es dann Ende 2005 zu einem Gesamtvertrag kam. Wir alle haben diese Zeit damals miterlebt und kennen die Gründe für die hartnäckige Gegner­schaft der Ärzte.

 


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