BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 98

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einen zusätzlichen Feiertag geben soll, genauso wenig wie es die Katholiken gestört hat, dass die Evangelischen einen Feiertag mehr haben. Ich glaube, darüber kann man Einvernehmen erzielen. Diese Ungleichheit wurde nun vom Europäischen Gerichtshof in einem Urteil festgestellt; der EuGH sagt: Das ist diskriminierend.

Es war abgesehen davon auch nicht im Regierungsprogramm festgeschrieben, weil es, wie gesagt, kein Thema war. Auch die Regelung, dass 4 Prozent einen Feiertag mehr haben und dass das 96 Prozent gar nicht betrifft, hat keinen gestört, genauso wie es die Katholiken nicht gestört hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der EuGH sagt nur, es sei eine nicht dis­kriminierenden Regelung zu schaffen. Frau Kollegin Schumann, ich kann nicht erken­nen, wo der EuGH sagt, dass man einen zusätzlichen Feiertag schaffen muss. Das ist eine Eigeninterpretation; gestatten Sie mir, dass ich das so sage. (Bundesrätin Schu­mann: Nein, nein!) Abgesehen davon wissen Sie alle, dass das auch in der medialen Darstellung teilweise sehr verzerrend dargestellt wird. (Nein-Rufe bei der SPÖ.) – Sie können anschließend gleich reden, mit dem nötigen Respekt voreinander. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Betreffend Bundesbeamte, das wissen Sie alle, ist es Usus, dass sie am Freitag zu Mittag nach Hause gehen können. Auch in den Bundesländern, in den Gemeinden ist das entsprechend üblich. Ich sage Ihnen auch eines: In den Unternehmen – nicht in al­len, keine Frage, aber in vielen, beispielsweise auch in meinen Betrieben –, ist es üb­lich, den MitarbeiterInnen auch am 24. oder am 31. Dezember ab dem Nachmittag freizugeben. Es wird etwas verzerrend dargestellt. Es ist für mich das Normalste, dass es in den verschiedenen Unternehmen verschiedene Regelungen gibt. Das ist, so wie ich es sehe, gelebte Realität.

Sie sagen immer, da werde einem etwas genommen. – Wenn 96 Prozent der Bevöl­kerung einen Feiertag weniger gehabt haben als die Evangelischen, kann ich denen meiner Logik nach nichts wegnehmen. (Bundesrätin Schumann: Genau!)

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, in Richtung der Sozialdemokratie Fol­gendes zu sagen: Diese Lösung ist auch für die Wirtschaft eine Herausforderung im Betriebsablauf, das möchte ich nicht verhehlen; aber wir können damit leben (Ruf bei der SPÖ: Das glaube ich!), weil es eben keinen zusätzlichen Feiertag gibt. Gestehen Sie mir zu, das aus meiner Perspektive, von meiner Warte aus zu sagen.

Abgesehen davon wurde ja mit dem evangelischen Bischof Bünker Einvernehmen er­zielt. (Bundesrat Schennach: Na ja, aber das ist ja ...!) Im Nachhinein hat die Basis das konterkariert (Bundesrat Schennach: Nein, das stimmt auch nicht!), aber trotz­dem: Mit dem obersten Vertreter der Evangelischen wurde das abgesprochen.

Ich sage noch etwas aus der Wirtschaft, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich sehe das doch etwas kritisch, generell ist es problematisch – da haben Sie recht, Frau Kollegin Schumann –, in Kollektivverträge einzugreifen, aber bei einer EuGH-Entschei­dung bezüglich eines Generalkollektivvertrags aus dem Jahr 1952 war das einfach ob­solet. (Bundesrätin Schumann: Nein!) Jetzt hat man das eben adaptiert.

Ich selbst bin römisch-katholischer Christ, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch mir ist dieser Feiertag nicht unwichtig, wenn ich das so sagen darf. Was mich aber ein biss­chen verwundert, ist Folgendes: Wenn mir dieser Tag so wichtig ist, dann nehme ich mir halt einen freien Nachmittag! So würde ich das ganz pragmatisch sehen. Ich wun­dere mich nur ein bisschen, dass gerade der ÖGB jetzt die Religionsgemeinschaften entdeckt hat. Das ist ein bisschen heuchlerisch, es entlockt mir ein Schmunzeln. Was war denn betreffend 8. Dezember? Auch das könnte man vielleicht ins Treffen führen. Da wird also mit zweierlei Maß gemessen.

 


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