„Trinkwasser schützen und sichern“ geladen und den Bereich Trinkwasser und Klimawandel beleuchtet.
Es war aber bereits im März 2018, als sich der Bundesrat mit diesem Thema beschäftigt hat und es im Einklang mit den Bundesländern zu einer begründeten Stellungnahme, einer sogenannten Subsidiaritätsrüge, an die Kommission gekommen ist. Bereits davor hat der Bundesrat als erste Kammer auf das Recht auf Wasser bestanden und damit dazu beigetragen, dass Trinkwasser aus der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wurde. Das Ministerium bestätigt somit in seinem Bericht die Richtigkeit und Wichtigkeit des Vorgehens des Bundesrates im Vorjahr. Ich hoffe, dass dieser Bericht der Frau Ministerin und auch der gewählte Schwerpunkt der derzeitigen Präsidentschaft zu einem Umdenken in der SPÖ-Fraktion führt, damit unser Trinkwasser weiterhin für unsere Bevölkerung frei zugänglich ist und es nicht durch überbordende Bürokratie zu einer Verteuerung unseres wichtigsten Lebensmittels kommt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.47
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Zaggl. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Operatives Programm des Rates: Das von Rumänien, Finnland und Kroatien erstellte Achtzehnmonatsprogramm des Rates umfasst den Zeitraum von 1. Jänner 2019 bis 30. Juni 2020. Die Schwerpunktsetzung liegt auf der Abwicklung des Brexits und dessen Auswirkungen auf eine Union für Arbeitsplätze, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Energieunion, Klimapolitik, Freiheit und Sicherheit des Rechts sowie Schutz der Bevölkerung.
Rumänien will folgende Schwerpunkte im Zuständigkeitsbereich des Rates: Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz. Das sind eben folgende Punkte: erstens, Arbeitsmobilität beziehungsweise Arbeitskraftmobilität; zweitens, faire und sichere Arbeitsbedingungen; drittens, Förderung von Chancengleichheit und – ganz wichtig – Vereinbarkeit von Beruf und Familie; und zum Abschluss: Verabschiedung und Schlussfolgerungen zur Verringerung des geschlechterspezifischen Lohngefälles.
Das Mobilitätspaket ist wohl auch nicht gerade eine Verbesserung für das Lenkerpersonal. Sehen wir uns in diesem Bezug einmal die Lenk- und Ruhezeiten des Transportpersonals an! Die wohl einzige scheinbare Verbesserung für die Lenkerinnen und Lenker wäre die Rückkehr zum Firmenstandort oder zu ihrem Wohnort nach spätestens vier Wochen. Die Kontrolle kann jedoch nicht gewährleistet werden. Außerdem wird die Rückkehr zum Firmenstandort als ausreichend bezeichnet und somit die Rückkehr zu Familie oder Heim in den Hintergrund gestellt. Das ist wohl eher ein Scheinfortschritt als eine wirkliche Verbesserung.
Ich möchte Ihnen am folgenden Beispiel die anstehende Problematik näherbringen. Was würde ein österreichischer Fahrer, der für ein Unternehmen in Rumänien tätig ist und nach den vier Wochen am Firmenstandort ankommt, übers Wochenende in diesem Land machen? – Er wäre wohl lieber bei seiner Familie als am Firmenstandort.
Legen wir nun unser Augenmerk auf die Ruhezeiten. Immer wieder wird von Flexibilität gesprochen, jedoch scheint es unter diesem Deckmantel wiederum nur Vorteile für die jeweiligen Transportunternehmen zu geben. Allein die Möglichkeit, dass das Lenkpersonal drei Wochen hintereinander eingesetzt werden kann, steht in keinem sozialen und unterstützenden Zusammenhang für das Lenkpersonal. Mit dieser Regelung gibt
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