es in diesen drei Wochen pro Woche eine Ruhezeit von nur 48 Stunden, das heißt, zweimal 24 Stunden. Ja, die Flexibilität steigt nur für die Unternehmen, und meines Erachtens riskiert man die Verkehrssicherheit. Auch die Möglichkeit der Ausdehnung der Lenkzeit um 1 Stunde, um den Standort des Unternehmens zu erreichen, widerspricht für mich der Zielsetzung der EU-Verordnung, der gestärkten Verkehrssicherheit.
Das neue absolute Kabinenschlafverbot ist auch nicht ganz neu, da es sich um geltendes Recht handelt. Dies wurde bereits vom EuGH 2018 festgelegt und ist also in Wahrheit keine Besserung. Es werden sich die unzumutbaren Zustände auf Parkplätzen und Raststationen entlang der Autobahnen in Europa nicht ändern, was man vor allem dann erkennt, wenn man bedenkt, dass bereits im ursprünglichen Entwurf des Mobilitätspaktes von Mindestausstattung in Fahrerkabinen wie auch von einer besseren Infrastruktur auf Raststätten und Autobahnparkplätzen die Rede war. Am 3.12.2018 wurden im Verkehrsrat jedoch beide Regelungen, welche die Arbeits- und Sozialbedingungen für die Lenkerinnen und Lenker verbessert hätten, gestrichen. Somit gibt es weiter keine Mindestausstattungsvorschrift, wie zum Beispiel sanitäre Einrichtungen, Schlaf-, Verpflegungs- oder Kommunikationsmöglichkeiten.
Man könnte sagen, alle Anliegen der Fahrer wurden gestrichen. Das Nomadentum auf der Straße lebt somit weiter. Darüber hinaus werden die Kontrollen durch den Beschluss des Verkehrsministerrates wesentlich erschwert. So gab es früher das Krankenstands- und Urlaubsformblatt: Es musste jede Fehlzeit, egal ob Urlaub, Krankenstand, andere Arbeiten der Lenkerinnen und Lenker, innerhalb der letzten 28 Tage im Unternehmen auf Formularen bestätigt und den Mitarbeitern mitgegeben werden. Diese werden aber nun abgeschafft und durch das neue System, welches noch sehr lückenhaft erscheint, ersetzt.
Eine der neuen Regelungen ist es, dass nur mehr Abwesenheiten, die mindestens eine Woche andauern, in der sich der Fahrer nicht in seinem Fahrzeug befindet, aufgezeichnet werden. Ein kleines Beispiel dazu: Hat jemand vier Tage Urlaub, muss dies nicht bestätigt werden. Somit kann es in den Aufzeichnungen Abweichungen von bis zu sieben Tagen geben. Ich würde sagen, das ist eine eindeutig inakzeptable Verschlechterung, da die Kontrolle der Ruhe-, Lenk- und Arbeitszeiten innerhalb der 56 Tage – dieser Zeitraum soll neu in der Bestimmung über den Fahrtenschreiber festgelegt werden – (Bundesrätin Mühlwerth: Bist du sicher, dass du beim richtigen Tagesordnungspunkt bist?! – Bundesrat Schennach: Ja, ja, das stimmt schon!) nicht mehr eindeutig gegeben ist.
Wenden wir uns dem Lohn- und Sozialdumping zu! Wenn wir uns überlegen, warum Unternehmen aus westlichen Mitgliedstaaten so viele ihrer Transportfahrzeuge in östlichen Mitgliedstaaten ausgeflaggt haben und nur Fahrer aus jenen Ländern einstellen, brauchen wir uns nur die diesbezüglichen Bestimmungen darüber anzusehen: Die regeln, dass sie nur die Löhne bezahlen müssen, die in diesem Land gelten.
Am folgenden Beispiel sehen Sie, was ich meine: Der gesetzliche Mindestlohn 2017 lag zum Beispiel in Bulgarien bei 250 Euro. Der Kollektivvertrag eines Lenkers in Österreich lag bei 1 550 Euro. Somit wird der Grundsatz, gleicher Lohn am gleichen Ort für gleiche Dienstleistung, massiv untergraben. Leider haben dadurch österreichische Transportunternehmen im internationalen Güterverkehr massive Marktanteilsverluste, 2002 lag der Marktanteil noch bei 60 Prozent, 2017 betrug er nur mehr 18 Prozent. Dieser Abwärtstrend konnte auch durch das Mobilitätspaket im Verkehrsrat vom 3.12.2018 nicht gestoppt werden. Der Lohndruck, welcher durch osteuropäische Frächter ausgeübt wird, konnte dadurch auch nicht beseitigt werden. Leider wird dadurch das Ausflaggen durch heimische Unternehmen eher noch gefördert.
Wie zur Krönung verzichtet unsere Bundesregierung auf die Bewerbung um die Ansiedlung der Arbeitsmarktbehörde in Wien und lässt somit eine große Chance im
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