BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 132

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stützen. Ich denke, das haben wir auch professionell und erfolgreich getan. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie haben auch von den vielen Rechtsexperten gesprochen, die dieses Brexit-Be­gleitgesetz kritisieren würden. Ich kenne diese Art von Rhetorik von Opposition-versus-Regierung-Spielen, und es gibt auch immer wieder Rechtsexperten, die das eine oder andere kritisieren. In diesem Fall kenne ich keinen einzigen, der das Gesetz kritisiert. Ich würde Sie bitten, mir den zu nennen, denn ich habe noch niemanden gesehen, gehört oder so. Ich wäre sehr dankbar dafür, weil wir ja auch für Kritik offen sind. Wenn es konkrete Anmerkungen gibt, dann können wir das ja auch tun. In diesem Fall hat es aber, wie gesagt, eigentlich keine Kritik gegeben, weil es ja auch gar keinen Präze­denzfall dafür gibt, wie so etwas ablaufen soll. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Noch zu einer weiteren Behauptung beziehungsweise Frage, die in den Raum gestellt worden ist: Es wäre nicht klar, wie es mit den Rechten der Britinnen und Briten in Ös­terreich weitergeht, falls ein ungeregelter Brexit passiert. – Das stimmt auch nicht. Alle, die vor dem Austritt bereits in Österreich waren, können weiterhin ihren Lebensmittel­punkt hier haben, hier arbeiten, leben et cetera. Das ist also definiert, deswegen weiß ich nicht, wo da die Unklarheit besteht.

Zum Wahlrecht der Britinnen und Briten, das ebenso total klar ist: Scheidet Großbri­tannien aus der EU aus und nehmen die Briten und Britinnen nicht mehr an den Euro­pawahlen teil, sie sind also auch nicht mehr wahlberechtigt. Sind sie dann noch dabei und nehmen sie an den Europawahlen teil, so sind sie wahlberechtigt. Ich verstehe auch da die Kritik nicht, die gänzlich an jeder Art von Sachlichkeit vorbeigeht.

Ebenso das Beispiel der Studienabschlüsse: Alle, die bis jetzt schon zertifiziert wurden, sind natürlich weiterhin in Österreich und im gesamten europäischen Raum gültig. Das ist ja vollkommen klar. Warum sollte denn ein einmal zertifizierter Studienabschluss ei­ner Universität in Großbritannien, die es auch weiterhin gibt, auf einmal seine Gültigkeit verlieren, nur weil die Briten die Union verlassen? Wenn die Briten eine neue Universi­tät gründen und neue Abschlüsse zulassen, dann müssten diese selbstverständlich neu nostrifiziert werden, aber für die bisherigen ist das alles klar.

Das waren nur einige der Aspekte, bei denen ich bis dato nicht gewusst habe, dass es da Unklarheiten gibt – deswegen diese Aufklärung zur Einleitung.

Wie sind die Vorbereitungen auf den Brexit und auf das Brexit-Begleitgesetz gelau­fen? – Im Sommer hat die Kommission einen Erlass herausgegeben, in dem sie selbst definiert, wie sie im Fall eines harten Brexits die Vorbereitungsarbeiten begeht, um die Abfederung so gut wie möglich in Angriff zu nehmen. Es sind momentan 19 Rechtsakte auf Ebene der Kommission in Ausarbeitung.

Die Kommission hat zudem alle Länder im Sommer dazu aufgefordert, selbst zu su­chen und zu schauen, ob und wo es auf nationalstaatlicher Ebene Gesetzesmaterien gibt, die davon betroffen wären, und diese eigenverantwortlich in Angriff zu nehmen.

Wir haben das unmittelbar getan. Wir haben gleich im September im Bundeskanzler­amt eine Lenkungsgruppe eingesetzt und zusammen mit allen Ministerien – es hat ja heute jemand gesagt, die Ministerien seien nicht eingebunden gewesen, also wie man auf diese Idee kommen kann, weiß ich auch nicht –, mit den Sozialpartnern und mit der Verbindungsstelle der Bundesländer einen monatelangen Prozess aufgesetzt, in dessen Verlauf wir mehrmals gefragt haben, recherchiert haben: Gibt es irgendwo Be­darf an Regulierung, an einer Änderung? Wir haben in anderen Ländern in Europa nachgefragt: Wie macht ihr das?, haben uns deren Brexitbegleitgesetze angesehen, haben geschaut: Wo können wir etwas lernen, was müssen wir übernehmen, wo gibt es andere Regelungsnotwendigkeiten aufgrund anderer Verfassungsbestimmungen?,


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