13.43

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollegin Dziedzic, ich glaube, wir zwei leben in zwei verschiedenen Ländern. Ich lebe in Österreich, in einem guten Land, in einem solidarischen und sozialen Land. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.) Ich lebe gerne in Österreich und kann Ihre Ausführungen von vorhin natürlich überhaupt nicht teilen. (Bundesrätin Dziedzic: Die Betroffenen schon! – Bundesrat Pisec: Sie vermisst die DDR! Wo ist die DDR?)

Diese Regierung hat für die sozial bedürftigen Menschen einiges gemacht. 900 000 Öster­reicherinnen und Österreicher profitieren seit 1.7.2018 von einer Senkung der Arbeits­losenversicherungsbeiträge. Es gab eine Pensionserhöhung über der Inflationsrate, speziell für die, die kleinere Pensionen beziehen; und vom Familienbonus Plus – ja, liebe Kollegin, du hast es heute schon erwähnt – profitieren seit Beginn des Jahres 950 000 Familien mit rund 1,6 Millionen Kindern, und ich kenne sehr viele davon. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das greift, und die Menschen reden mich an und sagen: Da habt ihr wirklich etwas Tolles auf die Beine gestellt! Das kann man wirklich nicht kleinreden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Frau Ministerin hat es schon gesagt: Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz trägt von unserem Standpunkt aus zu mehr Gerechtigkeit in unserem Land bei. Es ist ein weiterer Meilenstein dieser Bundesregierung und auch in der Sozialpolitik in Österreich. Wir folgen damit dem Grundsatz der Sozialhilfelogik: Wer lange einbezahlt hat, bekommt auch mehr heraus. Ziel ist es, wie schon die Frau Ministerin gesagt hat, dass die Leistung all jenen zugutekommt, die sie tatsächlich benötigen. Wir lassen niemanden im Stich. (Bundesrätin Schumann: Darum schaffen wir die Notstandshilfe ab!)

Kollegin Dziedzic, weil du vorhin das Beispiel deiner Familie gebracht hast: Wir lassen diese Familien nicht im Stich. Das möchte ich auf das Entschiedenste zurückweisen. Ich kenne insbesondere aufgrund meiner Position als Vorsitzende der Frauenhilfe Salzburg Mitbürgerinnen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr arbeiten können. Da müssen wir helfen. Daher war es notwendig, die Mindest­siche­rung zu reformieren, damit wir auch in Zukunft helfen können. (Bundesrätin Schumann: Zu kürzen, damit wir besser helfen können!) Es ist wichtig, jenen zu helfen, die diese Hilfe wirklich benötigen. Das Geld muss bei jenen Menschen ankommen, die diese Min­destsicherung wirklich benötigen; daher gibt es dieses Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das in Zukunft für alle neun Bundesländer gelten wird.

Ich habe mir die Zahlen von Salzburg herausgesucht: 2018 waren dort 8 426 Personen in der Mindestsicherung; das sind 1,5 Prozent der Salzburger Bevölkerung, wir gaben 32 Millionen Euro dafür aus. (Bundesrätin Schumann: Die kürzen wir jetzt!) 2017 waren es noch 8 873. – Gott sei Dank ist die Zahl rückläufig, das ist auch gut so. (Bundesrätin Schumann: Steigend, hat die Kollegin gesagt!)

Einer der Grundsätze der Mindestsicherung Neu, ist: Arbeit muss sich lohnen. Es muss ein Unterschied sein zwischen Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Sozial­leistungen. Es geht, wie die Frau Ministerin schon gesagt hat, darum, positive Anreize ohne Sanktionen zu setzen. Ich darf Ihnen da ein Beispiel geben: Ein Verkäufer hat drei Kinder, eine Frau, erhält monatlich in etwa 1 600 Euro netto, mit allen Zulagen 2 500 Euro mit dem 13. und dem 14. Gehalt. Ein Ehepaar in der Mindestsicherung in Wien mit drei Kindern und ohne Deutschkenntnisse erhielt bisher bis zu 2 600 Euro. Jetzt frage ich Sie, speziell Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ: Wie erklären Sie das der Kellnerin, die 40 Stunden arbeitet, oder dem Koch oder der Verkäuferin, dass sie viel weniger verdienen, oder dem Schweißer, der 2 200 Euro brutto verdient? Das ist doch nicht gerecht, da müssen Sie mir doch zustimmen! Auf Ihre Antworten bin ich noch gespannt. Sie haben ja noch Zeit zu replizieren. (Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ. – Bundesrat Spanring: Sozialistisches Gießkannenprinzip!)

Wie gesagt, wir lassen keinen im Stich. (Ruf bei der SPÖ: Oh doch!) Eine fünfköpfige Familie, Eltern mit drei Kindern, bekommt in Zukunft einen Nettobetrag von 1 640 Euro pro Monat an Sozialhilfe, dann kommt noch die Familienbeihilfe dazu – bei den drei Kindern sind das rund 630 Euro –; das sind dann 2 270 Euro netto für diese fünfköpfige Familie. Das möchte der Schweißer auch verdienen. (Ruf bei der SPÖ: Bei 537 Euro ...!)

Wie schon erwähnt, die neue Mindestsicherung bringt auch Geld für jene, die es brauchen, wie AlleinerzieherInnen und Menschen mit Behinderungen. Ich glaube, da sind wir uns ja einig, dass das gut und notwendig ist. Die AlleinerzieherInnen be­kommen, wir haben das schon besprochen, abgestuft je nach Land - - (Bundesrätin Schumann: Kannbestimmung!) – Richtig, wir haben das auch im Ausschuss be­sprochen. Ich kann Ihnen jedenfalls betreffend mein Bundesland versichern, dass es da sicherlich den Betrag geben wird, der notwendig ist; und ich habe auch von den anderen fünf ÖVP-geführten Ländern gehört, dass sich da sicherlich kein Landes­hauptmann lumpen lassen wird. (Bundesrätin Ecker: Und die anderen sind eh SPÖ-Länder!)

Für Behinderte gibt es 160 Euro, auch das haben wir im Ausschuss diskutiert. Es gibt auch eine Härtefallregelung, die eben sehr große Spielräume bietet – auch das haben wir im Ausschuss diskutiert, Kollege Stögmüller –, die Länder haben damit Überschrei­tungsmöglichkeiten, bei uns in Salzburg mit dem Wohnkostenzuschuss bezie­hungs­weise mit der Pauschale, weil wir natürlich da eine andere Situation haben als die östlichen Bundesländer. Da ist es wichtig, dass die Länder flexibel gestalten können, und das werden sie auch tun.

Heizkostenzuschüsse sind weiterhin möglich, diese müssen nicht auf die laufenden Sozialhilfeleistungen angerechnet werden. Das gilt auch für Spenden. (Bundesrätin Schumann: Nicht für alle Spenden!) Als Frauenhilfe-Vorsitzende kann ich sagen: Wir geben regelmäßig kleine Beträge, und das ist gut und notwendig, denn da geht es ja um eine Soforthilfe.

Mir ist auch wichtig, dass die Sozialhilfe Neu, wie ich sie nennen darf, das Eigentum schützt. Wie Frau Kollegin Steiner-Wieser schon gesagt hat, gibt es jetzt eine Schon­frist für das Wohnungseigentum von drei Jahren, erst danach kann eine Grund­bucheintragung erfolgen; davor waren es sechs Monate. Es gibt jetzt ein Schon­vermögen für eigene Ersparnisse bis zu 5 300 Euro; das wurde auch um 1 000 Euro erhöht. (Bundesrätin Schumann: Und dann schaffen Sie die Notstandshilfe ab!) Und es gibt einen Wiedereinstiegsbonus, damit Mindestsicherungsbezieher im Arbeitsleben wieder Fuß fassen können.

Nun zu den Zahlen für das dritte Kind: Die Mindestsicherung Neu sieht vor, dass Kinder an sich nochmals extra bewertet werden. Was Sie behaupten, gibt es nicht. Es gibt keine Kinderarmut aufgrund der neuen Mindestsicherung. (Bundesrätin Schumann: Oh! – Bundesrätin Hahn: Wie kommen Sie da drauf?) Man muss die Summe ins­gesamt zusammenzählen. Wir haben das zuvor schon im Nationalrat immer wieder gepredigt. Bei drei Kindern erhält man ungefähr 400 Euro, dann kommt noch die Familienbeihilfe von in etwa 600 Euro dazu, und dann kommt auch noch das Schulstartgeld dazu. Das macht in Summe mehr als 1 000 Euro pro Monat für die Kinder, und das ist ja nicht wenig. (Bundesrätin Schumann: Die Katholische Frauen­bewegung sieht das ganz anders!) Bleiben Sie also bitte bei den Fakten, zählen Sie alles zusammen und teilen Sie nicht einzeln auf, wie Sie das gemacht haben!

Zur Thematik Deutsch: Fakt ist, ich glaube, da geben Sie mir alle recht, dass Deutsch eine Grundvoraussetzung ist, damit man in Österreich am Arbeitsmarkt integriert werden kann. Egal, was Sie machen, Sie müssen Deutschkenntnisse vorweisen. Warum ist es dann aber so verwerflich, wenn wir schauen, dass wir da einen Anreiz schaffen? Diese 300 Euro sind nun als Arbeitsqualifizierungsbonus vorgesehen; wir stellen sie nicht mehr als Geldleistung, sondern als Sachleistung zur Verfügung. Damit sorgen wir dafür, dass die Menschen schneller in den Arbeitsprozess hineinkommen. Ich verstehe die Aufregung darüber nicht. (Bundesrätin Schumann: Die kommen dadurch ja nicht schneller hinein, sondern sie bekommen einfach weniger!)

Die Mindestsicherung Neu unterstützt wie gesagt durch Geld- und Sachleistungen. Sie schafft wirksame Kontrolle und Sanktionen, damit Mindestsicherung nur bekommt, wer sie wirklich braucht. Menschen, die jahrelang eingezahlt haben, werden finanziell bessergestellt. Wir helfen AlleinerzieherInnen, wir helfen Menschen mit Behinde­rungen, und die Mindestsicherung Neu unterstützt die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Bei der Mindestsicherung Neu geht es uns wie gesagt um jene, die sich selbst nicht helfen können. Wie Kollegin Marlies Steiner-Wieser schon gesagt hat, ist es eine Überbrückung. Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende werden mit diesem Gesetz bessergestellt.

Wir lassen keinen im Stich! Vielen Dank, Frau Bundesministerin, dass Sie sich da so engagiert haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Schumann: Nein!)

13.52

Präsident Ingo Appé: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Doris Hahn. Ich erteile ihr dieses.