Präsident Robert Seeber: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Werte verbliebene Mitglieder der Bundesregierung! Schön, dass Sie hier im Saal geblieben sind und damit auch dem Bundesrat Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Es ist erfreulich (in Richtung des den Saal betretenden Vizekanzlers Kogler), dass der Herr Vizekanzler wieder den Raum betritt – er sei auch herzlichst begrüßt!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Bundesministeriengesetz-Novelle wird die Koalitionsvereinbarung gewissermaßen in konkrete Formen gegossen. Man sieht auf den ersten Blick, dass diese Formen unterschiedlich groß sind. Die ganz großen Formen sind türkis/schwarz, die kleineren Formen sind grün. Die Größe dieser Formen definiert sich in erster Linie aus den Gestaltungsmöglichkeiten im Ressort. Diese Gestaltungsmöglichkeiten – um bei der Metapher der Formen zu bleiben – werden von den Kompetenzbestimmungen in der Bundesverfassung und den dahinterliegenden Ressourcen bestimmt, und so ist eben diese Kompetenzverteilung zu lesen und zu bewerten.
Da ist ganz klar ersichtlich, wo der Schwerpunkt der Macht liegt, nämlich eindeutig bei der ÖVP. Die Hebel der Macht sind in Händen einer Partei, gerade wenn man sich ansieht, dass die Sicherheitsressorts Inneres und Verteidigung mit den riesigen Apparaten Polizei und Bundesheer – den bewaffneten Körpern sozusagen – in Händen einer Partei sind. Das Finanzressort ist bei der ÖVP. Das könnte die Auswirkung haben, dass die Ressortministerinnen und -minister sagen, was geschehen soll, aber der Finanzminister entscheidet, ob es geschieht. Das ist mitunter gelebte Praxis; wir werden sehen, wie sich das in der Praxis gestaltet. Ich hoffe, dass die grünen Regierungsmitglieder entsprechend standhaft und auch wehrhaft sind, um die Begehrlichkeiten der ÖVP – die sich schon abzeichnen –, die Macht weiter auszudehnen, im Zaum zu halten.
Der Herr Vizekanzler – geschätzter Werner Kogler! – hat in seiner Rede heute den Föderalismus sehr hervorgehoben, nicht nur aus Höflichkeit gegenüber dem Bundesrat, denke ich – weil wir natürlich die Verteidiger und Verteidigerinnen des Föderalismus sind –, sondern auch aus gutem Grund, aus pragmatischem Grund, weil gerade die Ressortverantwortlichen im Sozialbereich, aber auch im Umweltbereich ganz besonders auch mit den Herausforderungen des Föderalismus beschäftigt sein werden. Es sind gerade diese Ressorts, die zwar große Überschriften haben – das klingt alles sehr eindrucksvoll; es ist heute auch schon zelebriert worden, wie groß die Ressorts denn sind –, in denen aber sehr viele Verantwortungsbereiche eben geteilte Kompetenzen haben beziehungsweise sind die Kompetenzschwerpunkte bei den Ländern angesiedelt. Das macht es natürlich sehr, sehr schwierig, die angestrebten Ziele, gerade im Bereich Klimaschutz, aber auch im Bereich Soziales, tatsächlich zu erreichen.
Ich möchte da gerade auf das Sozialressort Bezug nehmen: Da ist das bundespolitische Herzstück Arbeit – die gesamte Arbeitsmarktpolitik, das Arbeitsrecht und alles, was dazugehört, das rein in der Bundespolitik verankert ist – herausgelöst und in die Hände der ÖVP gegeben worden. Das, was unter anderem im Sozialressort verbleibt, ist der zweifellos wichtige Themenbereich Pflege. Dabei ist es lobend zu erwähnen und anzuerkennen, dass die Pflege erstmals in einem Bundesressort namentlich
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