5. Punkt

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Aus­schusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmit­glie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Es liegen mir folgende Nominierungen der Fraktionen vor:

Als Mitglieder werden von der ÖVP Bundesrat Mag. Christian Buchmann (Steiermark) sowie Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (Vorarlberg) und von der SPÖ Bun­desrat Horst Schachner (Steiermark) vorgeschlagen.

Als Ersatzmitglieder werden von der ÖVP Bundesrätin Ing. Judith Ringer (Oberöster­reich) sowie Bundesrat Ernest Schwindsackl (Steiermark) und von der FPÖ Bundes­rat Markus Leinfellner (Steiermark) vorgeschlagen.

Ich werde die Abstimmung über diese Wahlvorschläge, sofern sich kein Einwand dagegen erhebt, durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den vorliegenden Wahlvor­schlä­gen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhellig­keit.

Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit ge­wählt.